Wenn eine Schülerin / Studentin BaföG in Anspruch nimmt und nun eine Steuerrückerstattung aufgrund Ihrer Arbeit ein Jahr zuvor erhält, wird dies dann als Einkommen im Zuflussmonat angerechnet? Oder wird dies auf das Jahr hochgerechnet? Oder wird dies als Vermögen angesehen? Oder hat dies was ich persönlich nicht glaube gar keine Konsequenzen?
wenn du die freibeträge für das jahr für das du die
rückerstattung erhalten hast nicht übersteigst, dann
würde ich das auch für das jahr angeben
(auszahlungsmonat ist nicht relevant!).
sorry für die ungenauen antworten, aber mir fehlen die
informationen zur einkommensart, höhe des einkommens,
ect…
in den links kannst du dich selbst besser einordnen.