BaföG / Steuerrückerstattung wird dies verrechnet?

Wenn eine Schülerin / Studentin BaföG in Anspruch nimmt und nun eine Steuerrückerstattung aufgrund Ihrer Arbeit ein Jahr zuvor erhält, wird dies dann als Einkommen im Zuflussmonat angerechnet? Oder wird dies auf das Jahr hochgerechnet? Oder wird dies als Vermögen angesehen? Oder hat dies was ich persönlich nicht glaube gar keine Konsequenzen?

Vielen Dank für die Hilfe

Wenn eine Schülerin / Studentin BaföG in Anspruch nimmt

und

nun eine Steuerrückerstattung aufgrund Ihrer Arbeit ein

Jahr

zuvor erhält, wird dies dann als Einkommen im

Zuflussmonat

angerechnet? Oder wird dies auf das Jahr hochgerechnet?

Oder

wird dies als Vermögen angesehen? Oder hat dies was ich
persönlich nicht glaube gar keine Konsequenzen?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo!

schau mal hier:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

und hier:

http://www.bafoeg-
rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php

wenn du die freibeträge für das jahr für das du die
rückerstattung erhalten hast nicht übersteigst, dann
würde ich das auch für das jahr angeben
(auszahlungsmonat ist nicht relevant!).

sorry für die ungenauen antworten, aber mir fehlen die
informationen zur einkommensart, höhe des einkommens,
ect…
in den links kannst du dich selbst besser einordnen.

viel erfolg!

vita

Die Steuerrückzahlung wird als Einkommen gewertet

mfg
Stefnaie