Hallo,
ich habe wohl beim BAföG-Antrag vergessen, den Bausparvertrag anzugeben und nun habe ich eine Strafanzeige erhalten.
Womit muss ich nun rechnen?
Was kommt da auf mich zu??
Viele Grüße,
Mimi
Hallo,
ich habe wohl beim BAföG-Antrag vergessen, den Bausparvertrag anzugeben und nun habe ich eine Strafanzeige erhalten.
Womit muss ich nun rechnen?
Was kommt da auf mich zu??
Viele Grüße,
Mimi
Hallo Mimi,
nimm dir sofort einen Anwalt !!!
Stefaniel
Hallo,
wie sah denn die Strafanzeige aus? Eigentlich müsste da doch konkret drin stehen, welche Folgen die Nichtangabe hat.
Erläutere, wie es dazu kam, dass Du den Bausparvertrag nicht angegeben hast - zu Deinen Gunsten nehme ich mal an, dass Dir nicht klar war, dass Du den angeben musst. Danach kommt dann erst einmal eine Rückforderung: Zuviel erhaltenes Bafög (weil ja der Bausparvertrag zu einer Erhöhung Deines Vermögens ggf. über den Freibetrag hinaus führt) musst Du dann zurückzahlen.
Wenn es sich nicht um einen Betrugsversuch handelt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Strafe von bis zu Euro 2.500 geahndet werden kann (hängt von der Höhe der Bafögzahlungen ab, die zu Unrecht bezogen wurden); bei einer vorsätzlichen Täuschung sieht das schon anders aus - dann empfiehlt sich das Einschalten eines Rechtsanwaltes.
Folgender Link ist ganz hilfreich:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Datenabgleic…
LG
figuralis
Hallo Mimi,
… das ist ziemlich ungünstig für dich.
Es ist unbedingt ratsam, jetzt die Karten auf den Tisch zu legen und zur Aufklärung beizutragen - das wirkt sich üblicherweise strafmildernd aus.
Die Folgen hängen etwas davon ab, wie groß der Schaden ist, der entstanden ist.
Grundsätzlich musst du damit rechnen, den zuviel erhaltenen Betrag incl. Zinsen zurückzahlen zu müssen. Dazu kommt eine Geldstrafe, die sich für gewöhnlich nach Tagessätzen bemisst. Wenn man dir Vorsatz unterstellt/nachweist, wird die Strafe entsprechend hoch sein.
Achtung: Ab einer gewissen Zahl an Tagessätzen giltst du offiziell als vorbestraft wegen Betrugs - macht sich auf Führungszeugnissen für zukünftige Arbeitgeber nicht besonders gut…
Lass dich hierzu unbedingt rechtlich beraten.
Viele Grüße
tinastar
Es ging um knapp 18oo€ über 1,5Jahre. Die habe ich auch gleich zurückgezahlt als der BEscheid darüber kam.
Aber jetzt noch die Anzeige… Bin echt überfordert. War alles keine Absicht und ja, ich weiß Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Mir ist auch bewusst, dass ich die Strafe annehmen muss. Bin nun mal selbst dran schuld…
Aber wie hoch wird die Geldstrafe max. sein???
Hallo Mimi,
das tut mir leid, aber damit kenne ich mich gar nicht aus. Ich würde mich an die Behörde wenden und versuchen das direkt zu klären. Ich drück Dir die Daumen. Alles Gute, Hase1