Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit der Finanzierung eines Hochschulstudiums für BaFöG-Empfänger mittels der Aufnahme eines Studienkredites. Ich beziehe mich im Folgenden ausschließlich auf das Bundesland Bayern und würde gerne Auskunft über die gesetzlichen Regelungen dort erhalten.
Ich habe in Erfahrung gebracht, dass Studenten, die BaFöG beziehen und zugleich einen Kredit zur Studienfinanzierung abgeschlossen haben, eine Gesamtverschuldung am Ende ihres Studiums von maximal 15.000 EUR erreichen können, welche dann die Hälfte der BaföG-Bezüge, die zurückgezahlt werden müssen und den Kredit mit Zinsen abdeckt. Das heißt, alles, was drüber geht, muss nicht mehr an den Staat zurückgezahlt werden. Man hört das oft unter dem Stichwort „Deckelung“ bzw. „Kappungsgrenze“.
Nun würde mich interessieren, wie es bei den Leuten ist, die schon alleine durch die Hälfte der gesamtem BaföG-Bezüge sehr nahe an der 15.000-EUR-Grenze sind. Für die scheint sich ein Studienkredit doch allemal zu rentieren. Gibt es gesetzliche Vorschriften über die monatlich maximale Kreditauszahlung bzw. kann der Student selbst festlegen, wie hoch seine monatliche Kreditsumme sein soll? Denn einmal angenommen, jemand erhält sehr viel BaFöG und nimmt zudem noch einen hohen Kredit für das Studium, der die Studienbeiträge und die Lebensunterhaltungskosten teilweise decken soll, auf, der würde doch letzten Endes viel Geld vom Staat geschenkt bekommen, da er nach gesetzl. Vereinbarung sowieso nur maximal 15.000 EUR zurückzahlen muss, während er in Wirklichkeit eine staatliche Förderung von z. B. 50.000 EUR bekommen hat. In diesem Falle hätte er 35.000 EUR vom Staat geschenkt bekommen. Mir scheint es plausibel, dass es eine Vorschrift gibt, die eine Höchstförderung (BaFöG + Kredit) vorsieht. Nur habe ich bisher noch nie davon gelesen oder gehört.
Oder habe ich vielleicht etwas ganz falsch verstanden? Wenn dem so sein sollte, dann klärt mich bitte auf!
Tschüss + vielen DANK!!
Lisa