BaFöG + Studienkredit

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit der Finanzierung eines Hochschulstudiums für BaFöG-Empfänger mittels der Aufnahme eines Studienkredites. Ich beziehe mich im Folgenden ausschließlich auf das Bundesland Bayern und würde gerne Auskunft über die gesetzlichen Regelungen dort erhalten.

Ich habe in Erfahrung gebracht, dass Studenten, die BaFöG beziehen und zugleich einen Kredit zur Studienfinanzierung abgeschlossen haben, eine Gesamtverschuldung am Ende ihres Studiums von maximal 15.000 EUR erreichen können, welche dann die Hälfte der BaföG-Bezüge, die zurückgezahlt werden müssen und den Kredit mit Zinsen abdeckt. Das heißt, alles, was drüber geht, muss nicht mehr an den Staat zurückgezahlt werden. Man hört das oft unter dem Stichwort „Deckelung“ bzw. „Kappungsgrenze“.

Nun würde mich interessieren, wie es bei den Leuten ist, die schon alleine durch die Hälfte der gesamtem BaföG-Bezüge sehr nahe an der 15.000-EUR-Grenze sind. Für die scheint sich ein Studienkredit doch allemal zu rentieren. Gibt es gesetzliche Vorschriften über die monatlich maximale Kreditauszahlung bzw. kann der Student selbst festlegen, wie hoch seine monatliche Kreditsumme sein soll? Denn einmal angenommen, jemand erhält sehr viel BaFöG und nimmt zudem noch einen hohen Kredit für das Studium, der die Studienbeiträge und die Lebensunterhaltungskosten teilweise decken soll, auf, der würde doch letzten Endes viel Geld vom Staat geschenkt bekommen, da er nach gesetzl. Vereinbarung sowieso nur maximal 15.000 EUR zurückzahlen muss, während er in Wirklichkeit eine staatliche Förderung von z. B. 50.000 EUR bekommen hat. In diesem Falle hätte er 35.000 EUR vom Staat geschenkt bekommen. Mir scheint es plausibel, dass es eine Vorschrift gibt, die eine Höchstförderung (BaFöG + Kredit) vorsieht. Nur habe ich bisher noch nie davon gelesen oder gehört.

Oder habe ich vielleicht etwas ganz falsch verstanden? Wenn dem so sein sollte, dann klärt mich bitte auf!

Tschüss + vielen DANK!!
Lisa

Auch Hallo,
ich vermute du hast etwas falsch verstanden. Wenn man einen Studienkredit bei eine Bank aufnimmt (z.B. bei der kfw) muss man diesen vollständig zurückzahlen, inkl. Zinsen.
Die Höchstsumme bezieht sich allein auf BaföG.

Gruß Backs

Hallo,

danke für deine Antwort.

ich vermute du hast etwas falsch verstanden. Wenn man einen
Studienkredit bei eine Bank aufnimmt (z.B. bei der kfw) muss
man diesen vollständig zurückzahlen, inkl. Zinsen.
Die Höchstsumme bezieht sich allein auf BaföG.

Der Rückzahlugshöchstbetrag für BaföG-Empfänger beträgt 10.000 EUR. Wenn jedoch der Studierende neben BaföG zudem noch einen Kredit zur Studiengebührenfinanzierung abgeschlossen hat, dann beträgt der maximale Rückzahlugsbetrag 15.000 EUR.

Dies hat der Staat deshalb so gemacht, damit die Leute am Ende ihres Studiums nicht vor einem Schuldenberg stehen.

Ich wüsste selbst gerne die gesetzliche Grundlage für diese Regelung.

Tschüss,
Lisa

Vielleicht hier mal fragen:

Bafög-Forum: http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/baf…
oder
Bafög-Hotline: http://www.das-neue-bafoeg.de/

JK