Bafög trotz Ehepartnerin und Eltern?

Hallo,

ich frage hier für eine Freundin, die nicht so gut deutsch spricht und deswegen ständig meine Hilfe erfragt… Ich es aber selber nicht weiß. :wink:

Also, sie ist 29 und bereitet gerade ihren Bafögantrag vor und die Situation ist Folgende: sie ist verheiratet und hat eine Lebenspartnerin, außerdem hat sie noch beide Elternteile, die in den USA wohnen, und verheiratet sind und arbeiten. Nun ist sie schon mit 17 oder 18 von zuhause ausgezogen und hat sich seitdem selbst finanziert. Sie hat letztes Jahr einen Bachelor-Abschluss gemacht und will jetzt hier in Deutschland einen Master studieren. Dafür braucht sie aber Bafög.

Die Frage ist: was muss sie alles für den Bafög-Antrag abgeben? Eigene Angaben und die Angaben zur Ehefrau sind klar. Das wird auch alles dem Bafög nicht im Wege stehen. Der Knackpunkt sind die Eltern. Jede Bafög-Stelle sagt da gerade was anderes: 1) Man muss 6 Jahre Arbeit nachweisen können (schwarz auf weiß), damit das Einkommen der Eltern nicht mehr zahlt. 2) Mit unter 30 muss sie auf jeden Fall das Einkommen der Eltern angeben. 3) Ein Bekannter hat gesagt, dass er dem Bafög-Amt einen Zettel gegeben hat, auf dem die Eltern bestätigt haben,dass sie ihren Sohn nicht mehr unterstützen.

Wisst Ihr da besser, was sie abgeben muss? Es wäre absurd, ihre Eltern zu fragen, ob sie sie unterstützen, weil sie sich schon seit 11-12 Jahren selber ernährt und das Verhältnis zu den Eltern eher schwierig ist.

Danke für Eure Antworten schon mal! :smile:

LG
Svenja

Hallo Svenjas,

wenn deine Freundin bereits verheiratet ist, währe ihr/e Partner/in zunächst in der Verpflichtung, sie zu unterstützen.

sie ist schon mit 17 oder 18 von zuhause ausgezogen und hat sich seitdem selbst finanziert.

Wie hat sie sich denn finanziert? Um auf jeden Fall elternunabhängiges Bafög zu bekommen, müsste sie nachweisen, dass sie fünf* Jahre lang mindestens 120% des Bafög-Satzes verdient hat (das wären zwischen 700 und 800 Euro). Einen entsprechenden Nachweis müsste deine Freundin dem Amt vorlegen (schwarz auf weiß - da führt kein Weg dran vorbei).

* fünf Jahre Arbeit oder 3 Jahre Ausbildung plus 3 Jahre Arbeit.

Hat deine Freundin in der Vergangenheit von sozialen Leistungen gelebt, kann sie auch diese als Nachweis angeben - Hauptsache, sie wurde nicht mehr von ihren Eltern finanziert.

  1. Mit unter 30 muss sie auf jeden Fall das Einkommen der Eltern angeben.

Jein. Grundsätzlich muss sie das Einkommen der Eltern angeben. Da aber ihre Eltern im Ausland sind, ist das nicht so einfach. Am besten lässt sich deine Freundin von ihren Eltern schriftlich geben, dass diese nicht mehr bereit sind, ihre Tochter finanziell zu unterstützen. Das kann deine Freundin dann beim Bafög-Amt vorlegen.

Die Altersregelung, auf die das Bafög-Amt hier angespielt hat, greif für deine Freundin nicht, denn für Master-Studenten liegt sie erst bei 35. Deshalb ist es hier nicht relevant.

Also bitte Folgendes an das Bafög-Amt geben:

  • Nachweis über das Einkommen in mind. 5 Jahren (die Zeit vor dem Bachelor - es geht dabei darum, nachzuweisen, dass man in dieser Zeit nicht mehr von den Eltern abhängig war)

  • schriftliche Aussage der Eltern, dass sie nicht mehr bereit sind, ihre Tochter zu unterstützen

Und dann einen Antrag auf elternunabhängiges Bafög stellen. Wenn das Bafög-Amt der Meinung ist, dass die Eltern deine Freundin unterstützen sollten, wird es den Antrag ablehnen.

In diesem Fall verlangt das Amt einen Nachweis über die Einkommensverhältnisse der Eltern (Formblatt 3). Diesen schickt deine Freundin ihren Eltern. Verweigern diese die Auskunft, kann deine Freundin einen Antrag auf Vorausleistung stellen - das bedeutet, dass sie zunächst das Geld vom Bafög-Amt bekommt und das Amt anschließend prüft, ob es sich das Geld von den Eltern zurückholen kann.

Da wäre deine Freundin aber dann erst mal aus dem Schneider, und ihre Studienfinanzierung wäre gesichert.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

aus den verschiedensten Gründen kommt Deine Freundin für Bafög nicht in Frage: Sie ausländische Staatsbürgerin, ihre Eltern sind nicht in Deutschland steuerpflichtig und ihr Mann muss für ihren Unterhalt aufkommen. Habe jetzt gerade die Paragrafen nach Bafög nicht zur Hand, weiß aber auch so, dass ausländische Studenten sich in der Regel selbst finanzieren oder ein Stipendium (z. B. des DAAD) haben.

Herzliche Grüße

figuralis

Sorry von Bafög-Dingen hab ich keine Ahnung

Krümelchen