Hallo, ein Freund von mir hat folgendes (selbstverschuldetes??) Problem: Vor Jahren hat er seine BaföG-Rückzahlungen aus Geldmangel eingestellt ohne sich jedoch von der Rückzahlung befreien zu lassen oder um Stundung zu bitten. 6 Jahre lang kam keine Zahlungsaufforderung mehr, weder für die alten, ausstehenden Raten noch für die jeweils aktuellen. Er hoffte, man hätte ihn vergessen und beließ es dabei. Nun jedoch werden die ausstehenden Zahlungen gefordert (absolut zu Recht, wie ich meine) aber auch ein Haufen Zinsen wg. der nicht geleisteten Zahlungen (vermutlich auch zu Recht???). Klar war er in der Bringschuld und kann nicht argumentieren „die wollten ja nichts“, aber gibt es nicht eine Möglichkeit der Bafög-Stelle eine „Mitschuld“ aufs Auge zu drücken um die Zinszahlung zu umgehen? Wie müsste die Argumentation aussehen? Ich freue mich auf eure Tipps. Gruß Heike
Hallo Heike,
dein Freund soll sich einmal das Schreiben genau durchlesen. Da steht eigentlich alles drin, auch dass er in Bringschuld ist und das so ziemlich jeder Fall schon gerichtlich entschieden ist.
Wenn er die Einzahlungen eingestellt hat, vielleicht ist er ja auch umgezogen, ohne Mitteilung zu machen.
Dass er lange Zeit nichts gehört hat, ist kein Indiz dafür, dass die Behörde auf das Geld verzichtet.
Gruß
HaWeThie