BaFöG über 30?

Ihr könnt bestimmt einen Streit schlichten.

Liebe wwwler,

wir sind in unserem Freundeskreis alle über 30 nun haben wir uns darüber unterhalten, dass man ja im Prinzip noch mit 30 studieren könnte. Wie ist das mit dem BaFöG?
Wenn Beispielsweise Peter R. ein Diplom einer privaten Hochschule hat (nicht staatlich anerkannt) und er zum Studium seines Wunschfaches Geld braucht, kann er dann BaFöG auf Darlehensbasis bekommen (also Elternunabhänig)? Ich meine NEIN, weil BaFöG mit 30 'rum ist, aber ginge das trotzdem? Würde das für ein Studium reichen? Was wäre finanziell möglich, und wie würde die Rückzahlung aussehen?

Viele Grüße

h4lo

Hier steht eigentlich alles zu dem Thema:

http://de.wikipedia.org/wiki/Baf%C3%B6g

Gruß

S.J.

Danke, das habe ich gesehen, aber ich komme nicht zurecht damit; bin wohl zu doof dafür. Wer kann da Licht ins Dunkel bringen?

Gruß

h4lo

Hallo,

Danke, das habe ich gesehen, aber ich komme nicht zurecht
damit; bin wohl zu doof dafür. Wer kann da Licht ins Dunkel
bringen?

Zitat Wiki:

Der Auszubildende muss ferner bei Beginn des Ausbildungsabschnitts,
z. B. des Studiums, jünger als 30 Jahre sein, sofern nicht bestimmte
Ausnahmetatbestände, wie etwa die Erziehung von Kindern oder die
zwischenzeitliche Betreuung kranker naher Angehöriger ein
Überschreiten dieser Altersgrenze rechtfertigen.

Ich finde das eigentlich gut verständlich …

Grüße

Hi!

Zitat Wiki:

Der Auszubildende muss ferner bei Beginn des Ausbildungsabschnitts,
z. B. des Studiums, jünger als 30 Jahre sein, sofern nicht bestimmte
Ausnahmetatbestände, wie etwa die Erziehung von Kindern oder die
zwischenzeitliche Betreuung kranker naher Angehöriger ein
Überschreiten dieser Altersgrenze rechtfertigen.

Ich finde das eigentlich gut verständlich …

Ich nicht! Zumal das mehr als nebulös ist! Es steht ZB, und konkret? Ich hatte gehofft, etwas selbst geschriebenes von einem Kundigen zu lesen, denn verschiedene Quellen wiedersprechen sich da teilweise erheblich!

Also, wer weiss-noch-was?

Gruß

h4lo

Hallo,

Ich nicht! Zumal das mehr als nebulös ist! Es steht ZB, und
konkret?

Was ist daran nebulös? Du bekommst nur Bafög wenn du unter 30 angefangen hast zu studieren. Wenn du jedoch wegen „höherer Gewalt“ daran gehindert worden bist hast du Chancen noch eine Förderung zu bekommen, aber ich schätze das ist eine Einzelfallentscheidung. Wenn also keiner deiner Gruppe einen schwer pflegebedürftigen Verwandten hatte oder nach einen Autounfall 5 Jahre im Koma lag wird es schwer mit dem Bafög…

Grüße

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Also, da ich selbst in dieser Situation war (Studienbeginn mit 37!) kann ich folgendes berichten: 1.BaföG gibt’s nicht, außer du erziehst ein oder mehrere Kinder oder pflegst einen kranken, nahen Angehörigen (z.B.Mutter/Vater),das nennt sich dann „Härtefall“. 2.Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe gibts auch nicht, weil du wegen des Studiums dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Ergänzende Arbeitslosenhilfe (das wird einem oft als „Tipp“ von Asta o. Sozialberatung genannt),d.h. wenn du einen Studentenjob hast, der zeitlich nicht über 18 Wochenstunden liegt,kannst du auch vergessen. die Arge argumentiert, das, trotz eindeutig überschrittener Alter-sgrenze, man „dem Grunde nach BaföG fähig ist“ und verneint alle Ansprüche.Ich weiss, das ist schwer zu begreifender Shit - aber eben Gesetz!Dazu kommen, je nach Bundesland, ja noch die Kosten (Studien+Semestergebühren=ca.730-750Euro p. Semester!)Es gibt ja noch Fördermöglichkeiten, zB. KfW-Bank (f.Studiengebühren, gefördert wird bis 36 Jahre,danach nix!), oder etliche Stipendien (alle mit Altersgrenzen um die 30,danach nix!)Mein Tipp an alle „Spätberufenen“:Wenn ihr nicht durch vorherige,berufliche Tätigkeit finanziell abgesichert seit,überlegt es euch gut,sehr gut!
MfG
morfois