Guten Tag,
angenommen folgende Situation:
Mann (20 Jahre) wohnt mit seiner Freundin und ihren 2 Kindern in einer Wohnung. Sie bezieht Arbeitslosengeld 2.
Er bezieht BaföG… nun ist das Bafög höher als der vom Jobcenter genemigte wert. ergo wird der durch das Bafög entstehende Einkommensüberhang in der bg (durch den Mann) seiner Freundin abgezogen.
Nun stellt sich mir allerdings die Frage:
Muss der Mann hypothetische Kosten für die Monatskarte tragen oder kann er wie z.B. bei Arbeitskleidung oÄ. eine Finanzierung vom Jobcenter einfordern bzw. wenn nicht wie wird das gehandelt oder bleibt das Paar auf den Kosten sitzen ?
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand helfen könnte diese Fragen zu klären… (Natürlich rein informell und ohne, dass ich daraus irgend eine Rechtsauskunft ziehen würde)
Freundliche Grüße