hallo leute 
also mal angenommen Kind A ist seit sept. 07 azubi und wohnt auch nicht bei der mutter(eltern geschieden seit 1999) und mit vater hat sie ein sche**** kontakt
bzw. garkeinen. kind A musste sich eine wohnung nehmen, wohnt nun mit jmd. zusammen („Zweckgemeinschaft“) … hat kind A anspruch auf bab UND auf bafög ? oder nur auf eins der beiden ?
kind A hat im internet schon alles ausrechnen lassen(GROB!), wieviel es bekommen würde…aber muss kind A das nach der ausbildung zurück zahlen (Es herrschen immer diese gerüchte) oder nicht ?
und wie lang dauert es im normalfall(Durchschnittlich) von der beantragung bis zur zahlung ?
würde mich wirklich sehr sehr über eure antworten freuen 