Bafög und BAB

hallo leute :smile:

also mal angenommen Kind A ist seit sept. 07 azubi und wohnt auch nicht bei der mutter(eltern geschieden seit 1999) und mit vater hat sie ein sche**** kontakt :wink: bzw. garkeinen. kind A musste sich eine wohnung nehmen, wohnt nun mit jmd. zusammen („Zweckgemeinschaft“) … hat kind A anspruch auf bab UND auf bafög ? oder nur auf eins der beiden ?
kind A hat im internet schon alles ausrechnen lassen(GROB!), wieviel es bekommen würde…aber muss kind A das nach der ausbildung zurück zahlen (Es herrschen immer diese gerüchte) oder nicht ?
und wie lang dauert es im normalfall(Durchschnittlich) von der beantragung bis zur zahlung ?

würde mich wirklich sehr sehr über eure antworten freuen :smile:

Hallo!

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) können Auszubildende erhalten, siehe

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) können Studenten und in bestimmten Fällen Schüler erhalten, siehe

http://www.bmbf.de/pub/ausbildungsfoe

Gruß, Franz