Hallo,
meine Freundin bezieht leider Gottes zu unrecht Schüler-Bafög!
Bis April besuchte sie eine kosmetikschule in Baden-Würtemberg, ab August 2004 besucht sie eine in Sachsen-Anhalt.Ab August will sie dann hier in Magdeburg Schüler-Bafög beantragen, damit sie Ihre Wohnung finanzieren kann. Bist dato will Sie ihr Bafög nicht abmelden, weil Sie damals vom sozialamt abgelehnt wurde und sie angst hat das das wieder geschiet.
Was passiert, wenn Sie dem Bafögamt mitteilt das sie 4 Monate zu unrecht Gelder bezogen hat?Rückzahlung-klar, aber folgt auch eine Anzeige oder womögliche Ablehnung von Unterstützung durch das Bafögamt in Magdeburg? Sie weiß das Sie einen Fehler begeht hat aber wie gesagt Angst und will nicht beim sozialamt betteln.
Liebe Grüße
Aileen