Bafög und die Konsequenzen!

Hallo,

meine Freundin bezieht leider Gottes zu unrecht Schüler-Bafög!
Bis April besuchte sie eine kosmetikschule in Baden-Würtemberg, ab August 2004 besucht sie eine in Sachsen-Anhalt.Ab August will sie dann hier in Magdeburg Schüler-Bafög beantragen, damit sie Ihre Wohnung finanzieren kann. Bist dato will Sie ihr Bafög nicht abmelden, weil Sie damals vom sozialamt abgelehnt wurde und sie angst hat das das wieder geschiet.
Was passiert, wenn Sie dem Bafögamt mitteilt das sie 4 Monate zu unrecht Gelder bezogen hat?Rückzahlung-klar, aber folgt auch eine Anzeige oder womögliche Ablehnung von Unterstützung durch das Bafögamt in Magdeburg? Sie weiß das Sie einen Fehler begeht hat aber wie gesagt Angst und will nicht beim sozialamt betteln.

Liebe Grüße
Aileen

hi,

ja, eine rückzahlung wird definitiv ins haus kommen. vielleicht wird auch ein ordnungswidrigkeiten verfahren eingeleitet (wie bei den vielen studenten, die bafög beziehen, obwohl sie geld auf der hohen kannte haben). wenn sie dann in der neuen stadt tatsaechlich anspruch hat, kann ihr das neue bafög nicht „vorenthalten“ werden. es liegt nicht im ermessen des amtes, ob sie ihr es zahlen. wenn sie alle anforderungen erfüllt, muss die behörde bewilligen.

mfg vom

showbee

gutes Bafög-Forum bei:
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