Bafög und ergänzend ALG II, wegen Trennung

Guten Tag,

ich habe ein großes Problem.

Ich werde am 15. Januar 2010 eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Familienpflegerin beginne.
Ich erhalte für diese Ausbildung keine Vergütung.

Nun habe ich einen Bafög Antrag gestellt. Man hat mich auch schon angerufen und mit mitgetelt das mir ca. 650 Euro zustehen. Habe aber noch keinen Bescheid vorliegen.

Ich habe 2 Kinder (5+4 Jahre alt), wir wohen zur Miete 575 Euro Kalt + 185 Nebenkosten und an die Staht geht noch 70 Euro für Strom.

So, ich habe beim Bafög Amt angegeben, das wir 4 Personen sind, mein Mann und ich, mit unseren 2 Kindern.

Jetzt haben mein Mann und ich und getrennt. Wohnen noch zusammen, er wird aber sobald er eine neue bleibe hat ausziehen.

Nun habe ich Panik. Ich bekomme dann nur 650 Euro Bafög und 368 Kindergeld.

Davon kann ichn nicht Leben.

Ich war bei beim ALG II Amt, hab den sachverhalt geschildert. Ich habe dann einen Bildungsgutschein für die Ausbildung bekommen. Muss noch ein Paar unterlagen ausfüllen.

Kann mir jemand sagen wieviel ich vom ALG II Amt bekommen werde? Muss ich beim Bafög Amt bescheid sagen das wir bald nur noch drei Personen sind? Bei denen wurde nämlich mein Mietanteil errechnet bei 4 Mietern, sind aber bald nur noch drei.

Steht mir dann auch ein Zuschlag für alleinerziehende zu? Wer übermnimmt die Betreuungskosten und Essenskosten für den KIGA?

Mann Mann zieht nach Holland, er lässt sich sehr gehen, ist leider alkoholiker geworden, deshalb auch das aus der Ehe.

Muss er Unterhalt zahlen, wie lange dauert das, bis darüber entschieden ist in welcher höhe gezahlt wertden muss.

Bin für jede Antwort dankbar!

Sorry das es so viele Fragen sind, mir geht aber so viel durch denKopf, gerade jetzt vor Weinachten.

Bitte dringend um Antworten.

Schöne Feiertage an alle.

Elke (29)

tut mir leid, aber davon hab ich keine Ahnung !

MoinMoin Elke,

danke für Dein Vertrauen, mir so ausführlich und klar Deine Situation zu beschreiben. Ich bin nicht in der Lage Dir selbst eine Information / Hilfestellung zu geben.

Dafür habe ich aber aus eigener Erfahrung einen sehr guten Tipp für Dich:

Wende Dich an die Arbeitslosen Telefonhilfe e.V. Telefon: 040 / 22 75 74 73 -bundesweit- und schau auch einmal auf die Homepage www.arbeitslosen-telefonhilfe.de

Du wirst erst einmal kurz Deine Thematik auf den AB sprechen müssen, und wirst dann von einer dafür versierten Fachkraft zurückgerufen. Mit dieser Person hast Du dann weiterhin zu tun, und alle sind echt clever. Du kannst vertrauen, die Barater_innen unterliegen der Schweigepflicht!

Du bekommst dort die Informationen und Hilfe, die Du benötigst. Ich hatte auch sehr verzwickte Situationen und erhielt immer den besten Weg aufgezeigt.

Damit hoffe ich Dir auch ein wenig geholfen zu haben und wünsche Dir alles Gute, viel Erfolg und ein frohes Fest des Lichtes, sowie einen guten Übergang ins neue Jahr.

Herzliche Grüße,
Spiritrebell

P. S. Wenn es Deine Zeit erlaubt, lasse kurz mal lesen, was wie gelaufen ist. Tschüss


Hallo Elke,

am besten besuche das Forum von tacheles

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

und schildere dort dein Anliegen.

Dort bekommst du mit einiger Sicherheit kompetente Hinweise und Tipps zu all deinen Fragen.

Gute Zeit wünscht dir

diechemie…oderso

Guten Abend,

sobald dein Mann ausgezogen ist steht dir Kindesunterhaltvorschuss zu, wenn dein Mann nicht zahlungsfähig ist, dies wird aus seinem Gehalt errechnet, sofern er eins hat. Der Vorschuss wird dir max. 7 Jahre gezahlt. Der Unterhalt wird schnell gezahlt, du kannst schon auf das Amt gehen und ihn dort beantragen wenn du das Auszugsdatum weist. Der Unterhalt beträgt wenn dein Mann nicht zahlungsfähig ist nach Abzug des Kindergeldes monatlich 116,00 € p. Kind ( für Kinder bis unter 6 Jahren) und 158,00 € ( 6-12 Jahre).

Die Betreuungskosten wird auch das Amt übernehmen, da eines deiner Kinder 5 ist gehe ich davon aus das eh schon kostenfrei ist, oder? Bei uns in RLP ist es zumindest so. Sobald es ein Vorschulkind ist ist es frei. Die Essenskosten wirst du selbst tragen müssen, da dies eine freiwillige Sache ist, da du dem Kind ja auch ein Brot fürs Mittagessen mitgeben könntest. Es sei denn die Verbandsgemeinde hat einen sozialen Fond fürs Kita Mittagessen, darüber kann dir aber der Kindergarten Auskunft geben.

Du musst außerdem beim Amt bescheid geben das ihr bald zu dritt seit, sie werden dir dann sagen ob deine Wohnung nicht zu groß ist, da du einen Wohngeldantrag stellen kannst/musst. Im schlimmsten Fall musst du umziehen, da die Mietkosten dann auch übernommen werden.