Bafög und Ersparnisse

Hallo,

angenommen ein Student macht einen Bafögantrag und soll seine Ersparnisse angeben. Wie soll er beweisen, das er gar keine bzw. nur geringfühige hat? Genügen da die Auszüge seines Girokontos oder wird mehr verlangt? Wird er überprüft werden?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Liebe Grüße
Peter

Hallo Peter,

wenn Du keinen Bausparvertrag oder Wertpapiere, Sparbuch etc. hast, kannst du sie eben auch nicht vorlegen, weil da nichts ist. Ein Kontoauszug zum Anfang des Monats und zum Ende reicht für gewöhnlich, es kann aber auch sein, das sie nen ganzen Monat möchten.
Wenn du zum Beispiel Halbwaisenrente Kindergeld oder so kriegst, musst du davon Auszüge bzw. Bescheinigungen vorlegen. Zum Nachweis deines Geldes.

Du kannst Dich auch mal hier umschauen-> http://www.bafoeg-rechner.de/
da findest du viel hilfreiches.

Liebe Grüße

Noa

Hallo Peter,

ich habe mir von meiner Bank eine „Kontoübersicht“ ausdrucken lassen. Da sind die aktuellen Kontostände von alle Konten, die bei der Bank auf Deinen Namen laufen, angegeben. Hilfreich ist es natürlich, sich den zum Ende des Monats zu besorgen.

Ich weiß aber nicht, ob das jede Bank macht. In meinem Fall bin ich in einer Filiale meiner Sparkasse gewesen, in der ich mehr als die Hälfte der Belegschaft mit Vornamen kenne und nenne. Außerdem empfiehlt sich das natürlich nur, wenn man alle Konten bei einer Bank hat, sonst ist das Gerenne doch eher zu groß.

Gruß sannah

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Hi!
Bafög bezieht sich nicht nur auf die Einkünfte, sondern auch auf das bestehende Eigentum. Wertpapiere, Immobilien, … zählt alles dazu. Wird auch geprüft!

Vergiss eines nicht: Eltern und Grosseltern haben früher auf den Namen ihrer Kinder und Enkel Konten angelegt und dort Geld gelagert. Zum Teil ohne das Wissen des Nachwuchses. Vor 20 und mehr Jahren wurde das anscheinend vielfach angeraten, zum Steuern sparen.
Problem: mit dem 18. Geb ist Junior volljährig und damit ist das Geld, das dort gebunkert wurde, offiziell sein Eigentum. Und das kann dann beim Bafög ganz schnell ganz böse Folgen haben, wenn das nicht mit angegeben wird. Plündern und auf anderen Namen anlegen oder ausgeben sind die einzigen Möglichkeiten, die helfen (vorher).

Eine Gewisse Menge an Werteigentum (Bargeld zählt übrigens nicht) ist erlaubt trotz Bafögbezug. Was drüber hinaus geht, wird verrechnet (entweder vermindertes Bafög oder schlagartige Rückzahlung aufeinmal, wenn die Anlagen erst später bekannt werden).

Gruss
peherr

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