jemand den ich kenne bekommt ein wenig bafög.
da es nicht mal für die miete reicht muss er jobben. die freigrenze ist schnell erreicht, bei überschreiten wird vom bafög abgezogen. ausserdem wäre es nett VOR der diplomarbeit ein wenig geld zu sparen um sie nicht durch jobben zu verlängern.
meine frage: wenn man dem bafögamt einen job, z.b. als hiwi, verschweigt, bekommen die jungs vom amt das raus? ist neben der rückzahlung dann eine strafe fällig? ist es jemandem passiert?
du kannst mir auch direkt per mail antworten, es ist wichtig.
vielen dank!
Wie „wenig“ Bafög bekommt er denn ? Und warum bekommt er so wenig? Ist es Eltern-ABhängiges Bafög und eltern UNABhängig?
Tja, also die strafe wird wohl sein, daß er das bafög nicht mehr kriegt und das, was er bereits bekommen hat, zurückzhalen muß und zwar vollständig und nicht wie sonst nur die hälfte.
es werden wohl hin und wieder kontrollen durchgeführt, aber in einer großen uni-stadt mit mehreren zehntausend studenten und einem haufen bafög-empfänger…
Falls es Elternabhängiges BaföG bekommt, hat er einen Anspruch gegen seine Eltern. Die Berechnung des BaföGs läuft nämlich prinzipiell so:
allgemeiner Lebensbedarf+Miete (ggf. anteilsmässig)
-Elternanteil= BaföG-Zahlung
Der allgemeine Lebensbedarf lt. Gesetz liegt bei ca. 500-600 Eur (genaueres erzählt der Bafög-Berater im Stura oder im Studentenwerk).
Der Elternanteil errechnet sich aus Einkommen - Belastungen (v.a. Geschwister).
es handelt sich hier um 100 euro bafög im monat.
leider berücksichtigt das bafögamt nicht eine verschuldung der eltern. die eltern können leider nichts zahlen.
weiss jemand, ob eine strafe zu zahlen ist oder nicht?