Bafög und Job

Hi,

auch ich möchte zum Wintersemester anfangen zu studieren und werde Bafög beantragen. Nun zu meiner Frage, wie sieht es mit Bafög + Nebenjob aus. Wird mir der Verdienst 630,- vom Bafög abgezogen ???

du hast eine höchstzuverdienstgrenze. überschreitest du diese, wirds dir angerechnet. du sollst ja studieren und dich vom bafög ernähren - und nicht nebenbei arbeiten ;o)

cu marian

Hallo,
ich glaube nicht, dass die mein folgender Beitrag helfen wird, aber ich hatte schon lange das Bedürfnis, meine eigenen Erfahrungen mit dem Thema Bafög loszuwerden:

… Bafög bekommen aus meiner Sicht nämlich meist nur diejenigen, die es eigentlich gar nicht brauchen!

Beispielsweise habe ich mein Leben lang (bis zum Studium) nur gespart, in den Ferien gejobbt und mir nichts gegönnt (damit ich später mal was hättee, auf das ich zurück greifen könnte?!)… ich komme aus einer kleinen „dummen“ Arbeiterfamilie (ist ironisch gemeint, denn ich liebe meine Eltern), Vater Alleinverdiener… und ich Idiot wollte unbedingt studieren… ich (nochmal Idiot) war ehrlich und hab beim Bafög-Antrag mein Gespartes angegeben… und bin abgewiesen worden!! Weil ich 30 km von meinem Studienort entfernt wohne, in einem kleinen Dorf ohne regelmäßige Busverbindung, hab ich mir ein Auto kaufen müssen… ich hab’s dann nochmal beim Bafög-Amt versucht und auf den Autokauf hingewisen, aber ich bin wieder mit einer sehr fadenscheinigen Begründung abgewiesen worden… nun ja, studiert hab ich die erste Zeit dann eher weniger… ich war zu sehr damit beschäftigt, mir Geld zu verdienen, um mir das Studium überhaupt leisten zu können!
Und wie es der Zufall so will erfahre ich wenig später, dass zwei meiner ehemaligen Mitschülerinnen (die nun ebenfalls studieren) Bafög bekommen… die eine ist die Tochter eines Unternehmers und macht drei Mal im Jahr Urlaub (Winterurlaub kommt für sie nur in St. Moritz in Frage!!!) und die andere kommt von einem Großbauern und hat sich von ihrem Finanzberater-Onkel ihr ganzes Vermögen auf Umwegen so anlegen lassen, dass sie nichts angeben muss!!!
Soviel zur sozialen Gerechtigkeit in Deutschland…

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Hallo,

u.a. ein Auszug aus folgender Seite:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/index.php3#jobben

„Ihr dürft verdienen wieviel Ihr wollt - nur wird möglicherweise was vom BAf&oum;G abgezogen. Grundregel für unverheiratete und kinderlose Studierende: Ihr könnt in einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten 8267 DM brutto verdienen (also im Schnitt nicht ganz 690 DM im Monat), ohne das etwas von Eurem BAföG gekuürzt wird. Bis März 2001 lag dieser Betrag bei 7930 DM. In diesem Betrag sind alle anwendbaren Freibeträge (Werbekostenpauschale von 2000 DM im Jahr, Sozialpauschale von 21,5% ab April 2001) schon eingerechnet, daher ist der Betrag höher als die reinen 410 DM Freibetrag laut BAföG-Gesetz. Aber auch wenn Ihr diesen Betrag knapp überschreitet, ist deswegen noch lange nicht alles BAföG weg. Nutzt unseren Rechner für eine genauere Abschätzung.
Waisenrenten werden bis auf einen Freibetrag von 215 DM voll abgezogen; bei PraktikantInnen-Vergütungen wird normalerweise gar kein Freibetrag gewährt, allerdings könnt Ihr hier zunächst die die Werbekostenpauschale von 2000 DM (das in jedem Fall, sofern Ihr das nicht schon bei anderem Verdienst abgezogen habt - sogar mehr, wenn Ihr das nachweisen könnt) abziehen und dann noch 21,5% abziehen - der Rest wird dann voll von Eurem BAföG-Anspruch abgezogen. Auch hier hilft bei der Orientierung der BAföG-Rechner, der die Standard-Freibeträge berücksichtigt. Falls Ihr mehr als 2000 DM Werbungskosten nachweisen könnt, so würde wahrscheinlich sogar noch mehr BAföG rausspringen, als der Rechner anzeigt.“

CIAo

du hast mit deiner betrachtung vollkommen recht …

aber:

… bist du neidisch auf die st.moritz-tante
… interessiert dich die grossbäuerin

was soll´s. freu dich auf dein studium und deinen weg!!!

Hallo,

kann ich schon verstehen, dass das nervt, so ähnlich isses mir mit meinem Kindergeld ergangen, nach dem Abi habe ich kein Kindergeld mehr (für mich selber) bekommen, weil ich keinen schriftlichen Nachweis hatte, dass ich kurz vor dem Abi auf einer Infoveranstaltung war und mich informiert habe, was ich werden will. Deshalb bekomme ich kein Kindergeld mehr, weil ich nicht nachweisen kann, dass ich nach dem Abi legitim noch nicht wußte was ich nun machen soll.
Anrecht auf das Geld habe ich dann jetzt erst wieder, wenn ich tatsächlich studiere. Anscheinend haben auch nur reiche Kinder das Recht sich Ihre Entscheidung vorher mal zu überlegen.
Wie bei dir, sind die Eltern meiner Freundin besser dran und somit die Freundin auch, sie hatte auch keinen Nachweis, aber wohl eine nettere Bearbeiterin, sie hat Kindergeld bekommen, ohne das auch nur nach einem Nachweis gefragt wurde.

Danke an alle für die Tips, Anita.

Hmm…das ist neu (und natürlich auch superdoof).

Aber ich wohne nur etwa 3 km vom Studienort entfernt und meine Eltern verdienen auch sehr wenig. Trotzdem bekomme ich Bafög (Scheine also Glück gehabt zu haben…).

Was mich eher nervt, ist die Tatsache, dass ich sehr genau aufpassen muss, wieviel ich verdiene. Manchmal bekomme ich Jobs angeboten, die ziemlich einträglich wären, muss sie aber ablehnen, weil der Onkel beim Bafög-Amt sonst böse wird.

die frage ist …
hi reiko,

die frage ist: muss ich meine verdienste melden? muss ich regelm. einkommens/vermögensnachweise vorlegen? oder wie funzt das? habe mir diesbezueglich noch keine gedanken gemacht. dachte eigentlich auch mein studium durch arbeit zu finanzieren …

danke sagt

der showbee

Hallö Show,

(gut nach Hause gekommen?)

BaföG wird ja immer für einen bestimmten Zeitraum (ein Jahr/Semester) bewilligt. Du musst bei Beantragung des BaföG Einkommens- und Vermögensnachweise vorlegen, heisst also ALLE Bescheide, die irgendetwas mit Geld, was Du irgendwoher bekommst, zu tun hat. [Verschweigst Du beispielsweise ein Einkommen durch eine Nebentätigkeit, verstösst Du gegen geltendes Gesetz, was bei Aufdeckung logischerweise die Rückzahlung des eventuell zu Unrecht erhaltendes Betrages nach sich zieht (mehr aber auch nicht, im schlimmsten Falle verfällt generell Dein BaföG-Anspruch)]

Falls noch Fragen sind…*plopp*

CIAo

ja, aber …
mensch reiko,

dich haette ich noch nicht online erwartet…

aber: muss ich den zwecks bafög diesen antrag jährlich abgeben oder muss ich meine einkommensveränderungen (und die der eltern) selbständig melden?

danke und schöne woche noch

der

showbee

Tach Showbee,

wird ein Bafög-Antrag positiv entschieden, so ist dieser jeweils nur für ein Jahr bzw. Semester gültig, das heisst, Du stellst Folgeanträge, bei denen logischerweise angegeben werden muss, ob sich in der privaten Situation irgendetwas Wesentliches geändert hat, dazu zählen auch Einkommen und Vermögen (mancher schafft den Mio ja in einem Jahr *g*).

Bis denne

CIAo

DANKE, DAS WAR MIR IN DER TAT NEU - O.T.
mensch, hab doch geschrieben ohne text, oder denkst du O.T. steht für oeffentliche toilette???

showbee