BaföG und Jobben

Hallo!
Ich möchte neben meiner Ausbildung ein wenig jobben, beziehe allerdings BaföG. Nun ist meine Frage, wie viel ich mir denn zusätzlich dazu verdienen kann, ohne dass ich meinen Anspruch auf Förderung verliere. Wär schön, wenn ihr mir helfen könntet.

Hallo Tina,
das ist im Baföggesetz geregelt:
§ 23 Freibeträge vom Einkommen

des Auszubildenden

(1) Vom Einkommen des Auszubildenden bleiben monatlich anrechnungsfrei

  1. für den Auszubildenden selbst bei dem Besuch von

a) weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 112 EURO,

b) Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen sowie von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 153 EURO,

c) Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 215 EURO,

  1. für den Ehegatten des Auszubildenden 480 EURO,

  2. für jedes Kind des Auszubildenden 435 EURO.

Satz 1 Nr. 2 und 3 findet keine Anwendung auf Ehegatten und Kinder, die in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann.

(2) Die Freibeträge nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 mindern sich um Einnahmen des Auszubildenden sowie Einkommen des Ehegatten und des Kindes, die dazu bestimmt sind oder üblicher- oder zumutbarerweise dazu verwendet werden, den Unterhaltsbedarf des Ehegatten und der Kinder des Auszubildenden zu decken.

(3) Die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird abweichend von den Absätzen 1 und 2 voll angerechnet.

(4) Abweichend von Absatz 1 werden

  1. von der Waisenrente und dem Waisengeld der Auszubildenden, deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bemißt, monatlich 153 EURO, anderer Auszubildender 112 EURO monatlich nicht angerechnet,

  2. Ausbildungshilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, sowie Förderungsleistungen ausländischer Staaten voll auf den Bedarf angerechnet. Das gilt auch für Einkommen, das aus öffentlichen Mitteln zum Zwecke der Ausbildung bezogen wird,

  3. (weggefallen)

  4. Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten voll auf den Bedarf angerechnet.

(5) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist, abweichend von den Absätzen 1 und 4 ein weiterer Teil des Einkommens des Auszubildenden anrechnungsfrei gestellt werden, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung erforderlich ist, die nicht durch den Bedarfssatz gedeckt sind, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 205 EURO monatlich.

Grüße Almut

Erstmal vielen leiben Dank!
Ich hatte eigentlich gehofft eine kurze und knappe Antwort zu bekommen. Bin irgendwie immer noch ne schlauer!Hatte gelesen, dass man wohl pro Jahr um die 4206 Euro oder so dazuverdienen könnte. Das wären pro Monat ca 400 Brutto. Ich hab echt überhaupt keine Ahnung und bis jetzt auch noch keinen gefunden, der mir das richtig sagen konnte. Ich hab nur Bammel, dass ich dann mein BaföG irgendwann wieder zurückzahlen muss, weil vielleicht paar wenige Euros zuviel sind.HILFE!!!

Hallo Tina,
Du musst beim Beantragen Dein Einkommen mit angeben. Dann wird Dir das was zuviel an Einkommen ist, vom Bafög abgezogen.
Grüße Almut

Hallo, also ne Bekannte hat so’n 325-Euro-Pauschaljob, den sie auch jedes Mal angibt, da gabs nie Probleme, viel mehr darf es aber wohl auch nicht sein…
Bommel

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Ok, danke erstmal an alle. Mir ist schon ein wenig weiter geholfen. Werd mich wohl einfach mal bei meinem BaföG- Amt erkundigen. Ist wohl der einfachste Weg!