BaföG und Rente -> kein Kindergeld?

Hallo!
Ich habe ein kleines Problem in Form eines Schreibens der
Familienkasse erhalten…
Hier steht, dass man Anspruch auf Kindergeld hat, wenn die Einkünfte unter einem Grenzbetrag von 8004,00 Euro (2009) liegen.
Ich bin Studentin (21), meine Mutter kann mich finanziell nicht unterstützen und beziehe 485 Euro BaföG
im Monat.
Außerdem bekomme ich 194 Euro Halbwaisenrente.
damit liegt mein „Jahreseinkommen“ bei 8148 Euro,
also 144 Euro über dem Grenzbetrag.

Nun meine Frage:
Wird dann mein Kindergeld prozentual weniger oder
wird es gleich ganz gestrichen?
(Letzteres wäre sehr schlecht, da ich in Bayern studiere und das da auch wegen der Studiengebühren sehr teuer ist)

Danke schonmal!

hallo bin zwar kein experte, nur interessierte, trotzdem möchte ich dir antworten.
Deine vermutung ist richtig, sobald man über der freigrenze liegt, ist mit kindergeld schluss !
Ist leider so.
Trotzdem viel glück beim weiteren studium.
gruss
roswitha

Au weia…,
da bleibt wohl tatsächlich fraglich, ob ich mein Studium beenden kann.
Werden denn Rente und BaföG auch voll angerechnet? (BaföG zb muss ich ja zum Teil später zurückzahlen…)

lg

hallo, es gibt noch eine möglichkeit, um dein studium nicht zu gefährden…eine Studienkredit bei der Kfw-Bank zu beantragen. Den musst du zwar auch zurückzahlen, aber du könntest weiter studieren.
Mein sohn macht das auch…viel glück
roswitha

Hallo,

das Kindergeld müsste in diesem Fall komplett gestrichen werden. Hier könntest Du aber prüfen, ob evtl. Werbungskosten (wie z. B. Studiengebühren) das berücksichtigungsfähige Einkommen mindern und Du so unter die Grenze von 8.004 Euro kommst.

Viele Grüße
Robert

Hallo Robert!
Wenn die Studiengebürehn zählen (das sind über 1000 Euro im Jahr) dann käme ich unter die Grenze von 8004 Euro.
Die Frage ist, ob die wirklich zählen.
Wäre aber super :smile:

liebe Grüße

Hallo,

soweit ich weiß, gibt es beim Kindergeld nur die Option: Ganz oder gar nicht. Ist halt wirklich blöd, die Waisenrenten werden ja voll angerechnet.

Einziger Ausweg: Erkundige Dich beim Bafög-Amt, ob es möglich ist, dass Du für einen Monat kein Bafög erhältst, um das Kindergeld doch beziehen zu können. Ich weiß, dass manche Begabtenförderungswerke, die Stipendien analog zu Bafög vergeben, solche Regelungen treffen. Wenn das nicht geht, hast Du leider Pech gehabt …

LG
figuralis

Danke für die Antwort :smile:
Ich finde wirklich, dass es sehr schlecht geregelt ist mit der Kindergeldvergabe… es prozentual anzurechnen wäre viel besser.
Ich werde versuchen, die Studiengebühren als besondere Ausbildungskosten rechnen zu lassen. Dann wäre ich unter der Grenze. Sollte das nicht funktionieren werde ich deinen Tipp mit dem BaFöG befolgen. Da würde schon „einen Monat lang die Hälfte“ genügen.

liebe Grüße

Hallo!

Zuerst würde ich mit solchen Fragen zur Studentenschaft an der Uni gehen, die haben Experten, die sich mit den Spitzfindigkeiten auskennen. Dann würde ich den dortigen Landesabgeordneten schreiben ob es Grenzwertanpassungen, Fördertöpfe oder Ausnahmen gibt. Und als Pflicht als Staatsbürger würde ich bei der nächsten Demo mitmachen.

Oder gründe selber eine Versicherung, die dir jetzt eine Rendite auf den erfolgreichen Job zahlt, den du in 20 Jahren haben könntest.
Job: beide gewinnen.
Kein Job: beide verlieren.

viel Erfolg
Ivo

Hi!

Also ich bin auch Student und bekomme Bafög, Studienkredit und Kindergeld von meinen Eltern ausgezahlt. Ich denke ich liege auch über dem Betrag, is aber kein Problem. Solange du kein Geld verdienst, also kein zu versteuerndes Einkommen hast, solltest du meines wissens das Kindergeld bekommen. Da spielt Bafög keine Rolle!

Das heißt also, Antrag stellen! So oder so solltest du das tun. Wenn du denen deine Studienbescheinigung vorlegst bekommst das! (Neben bei, wenn du über die Grenze kommst bekommste nix mehr)

Da habe ich leider keine Ahnung

Ulrike

keine ahnung, mal beim asta erkundigen.
mfg

Hallo,

ich hab das mal schnell gegooglet…

http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/pro…

und es scheint so, als wenn das Kindergeld gleich ganz gestrichen wird bei Überschreitung der Grenze. Bafög wird als Einkommen angerechnet.

Viele Grüße
Janine

Hallo,
leider weiß ich das nicht