Hallo!
Ich habe ein kleines Problem in Form eines Schreibens der
Familienkasse erhalten…
Hier steht, dass man Anspruch auf Kindergeld hat, wenn die Einkünfte unter einem Grenzbetrag von 8004,00 Euro (2009) liegen.
Ich bin Studentin (21), meine Mutter kann mich finanziell nicht unterstützen und beziehe 485 Euro BaföG
im Monat.
Außerdem bekomme ich 194 Euro Halbwaisenrente.
damit liegt mein „Jahreseinkommen“ bei 8148 Euro,
also 144 Euro über dem Grenzbetrag.
Nun meine Frage:
Wird dann mein Kindergeld prozentual weniger oder
wird es gleich ganz gestrichen?
(Letzteres wäre sehr schlecht, da ich in Bayern studiere und das da auch wegen der Studiengebühren sehr teuer ist)
Danke schonmal!