BAFöG und Scheidung

Hallo!

Ich lebe im Moment noch mit meinem Mann „ehelich“ zusammen. Wir beide studieren noch. Sobald er seinen Master hat, möchte ich mich von ihm trennen. Und jetzt wird es kompliziert:

Er wird wahrscheinlich ziemlich gut verdienen.
Ich werde zu diesem Zeitpunkt noch mindestens ein Jahr Bachelor-Studium vor mir haben und eigentlich ist noch ein Master geplant. Ich möchte ihm aber nicht auf der Tasche liegen, schließlich verletze ich ihn so schon genug. Kann das Bafög-Amt mich zwingen, von ihm Unterhalt zu verlangen? Wie sähe es aus, wenn ich nicht unterhaltsberechtigt wäre, weil wir z.B. behaupten, dass ich fremdgegangen sei? Sagt dann das Bafög-Amt „Selber schuld“? Oder kann ich dann weiter normales Bafög beziehen?

Wir haben auch einen gemeinsamen Sohn. In meiner Vorstellung kümmern wir uns dann beide um ihn, d.h. er würde abwechselnd bei ihm und bei mir wohnen. Kann es trotzdem sein, dass er als mildernder Umstand gilt und mir deshalb trotz vorgeschobener ehebrecherischer Vergehen von meinem Mann Unterhalt gezahlt werden muss?

Bitte jetzt keine Zuschriften nach dem Motto „Geh doch arbeiten“. Ich muss zwei Stunden pro Richtung zur Uni fahren, habe hohe Leistungsansprüche an mich selbst und will mich zusätzlich noch gut um meinen Sohn kümmern. Teilweise gehe ich auch noch arbeiten, aber das passiert aus geschilderten zeitl. Gründen nicht so häufig. Also erbitte ich mir sachliche Antworten.

Lieben Gruß!

FAQ 1129 nicht gelesen?
G

Nein, tatsächlich nicht so aufmerksam. Entschuldigung. Kann ich meine Anfrage irgendwie bearbeiten? Ich finde gerade keinen Button dafür.

Hallo,

das Thema Unterhalt ist zweigeteilt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt.
Der Trennungsunterhalt wäre sofort nach Trennung siehe Paragraf im BGB.

Wenn Du einfach keinen Unterhalt forderst, dann bekommst Du auch keinen. Für das Kind würde ich aber Unterhalt fordern.

Das Bafög Amt kann meines Wissens nach nicht fordern, dass Unterhalt eingeklagt wird. Und das Thema Schuld am Scheitern der Ehe interessiert das Amt sowieso nicht. Das wird höchstens im Rahmen der Scheidung mal angesprochen. Aber eigentlich ist das Schuldthema erledigt in Deutschland.

Viel Erfolg und gute Nerven
wünscht Petra

nein

Kann
ich meine Anfrage irgendwie bearbeiten?

nicht, wenn jemand geantwortet hat.