bafög und scheine ?

hi
stimmt das das man wenn man studiert + bafög bekommt man bis zum 4 semester mindestens 8 scheine haben muß!
speziell geht es hier um meine freundin die in Oldenburg wiwi studiert!die ersten 2 semster waren ziemlich hart für sie! deswegen hat sie erst im 1.keinen u. 2. einen schein gemacht und im 3 wird sie jetzt ( hoffentlich ) 3 machen ! aber bis zum ende des 4. besteht nur eine theoretische chance das sie dann 8 scheine hat!
sie bekommt seit dem 2.semster bäfog ! der mann im bafög amt meint jetzt - 8 scheine bis nach 4. semster sonst bafög weg-für immer ! mir scheint das aber unlogisch!denn : wenn sie bagfög gleich ab dem 1. semster bekommen hätte hätte sie ja 4. semester zeit um auf diese 8 scheine zukommen ! sie hat aber ja nur 3 semster bafög bekommen ! das ist doch unlogisch!
Wenn sie jetzt erst im 4. semster bafög beantragt hätte, hieße das ja, wenn sie nicht die 8 scheine am ende gehabt hätte wäre ihr das bafög gestrichen worden! obwohl sie voll bafög berechtig wäre ?
für mich klingt das wenn es so sein sollte nach einer echten sauerei! stimmt den das ganze so überhaupt
wenn ja könnte man dagegen klagen?
danke schon mal im voraus
peace

[…]

für mich klingt das wenn es so sein sollte nach einer echten
sauerei! stimmt den das ganze so überhaupt
wenn ja könnte man dagegen klagen?

Tja, ich halte das gesamte BAFöG für eine Sauerei. Ich kenne Leute, die haben satte 60,- DM/Monat erhalten und hatten dafür jedes Semester mindestens 200 Stunden Papierkram zu erledigen.

Wenn es irgend geht, sollte man auf diese „Förderung“ verzichten. In der Tat ist sie auch Leistungsgebunden – sprich, man muss nachweisen, dass man die Regelstudienzeit einhält. Sonst ist Schluss mit Lustig, wo kämen wir da hin, wenn jeder Bummelstudent auch noch mit Födergeldern begünstigt würde?

Gruss

Jens

Moin Steve,

es gibt keine einheitliche bundesweite Regelung über Scheine bis zum Abschluss des vierten Semesters.
Deiner Freundin empfehle ich an die Bafög-/Sozialberatung des AStA in Oldenburg zu wenden. Dort sitzen Fachleute, mit denen sie dann weitere Schritte besprechen muss.

  • Nebenbei: Klagen vor Gericht - Es gibt eine Reihe kürzerer Wege… Auch wenn in Bafög-Angelegenheiten der „gesunde Menschenverstand“ und der „juristische Verstand“ entkoppelt sind, gilt es erst einmal die Sachlage zu klären.

tach,
für mich hört sich das danach an, als ob da wer nicht verstanden hat, was ein sog. „leistungsnachweis“ ist. der wird abverlangt und zwar nach zwischenprüfung/vordiplom. bei entsprechender begründung kann dieser nachweis auch verschoben werden (keine panik, eine nicht bestandene prüfung ist ein akzeptabler grund). das kann evtl. sogar schlau sein, denn dann gibt’s im einzelfall auch länger bafög.
weil da die details aber je nach fach unterschiedlich sind, kann es dafür gar keine einheitlichen regelungen geben.
deswegen schließe ich mich meinem vorredner an: lasst euch da mal beraten! (asta oder fachschaftsrat- letztere haben manchmal die präziseren infos wegen der schein-details…)

greetings
bernd