ich habe eine Frage zum Thema BAföG und Selbstständigkeit:
Wenn ich als Bezieher von BAföG Gesellschafter einer GbR bin, dort
aber in den nächsten 2 Jahren keinen Gewinn mache, was ist da zu beachten?
Welche Infos zur Firmengründung braucht das BAfög-Amt.
Wir werden zwar Einnhamen haben, aber durch relativ hohe Investitionen
keinen Gewinn ausweisen müssen…
Wir werden zwar Einnhamen haben, aber durch relativ hohe
Investitionen
keinen Gewinn ausweisen müssen…
Ein Gewinn muss angegeben werden.
Er sollte die für das BAföG relevanten Grenzen nicht überschreiten, sonst gibt es Abzüge.
Auch die Grenzen für das kindergeld sollten nicht überschriiten werden! http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm#bafoeg1
Anmerkung: Für das BAföG ist nicht der Gewinn im Kalenderjahr, sondern der Gewinn im Bewilligungszeitraum relevant.
Ihr sollter also den Gewinn monatlich ermitteln.
Das müsst Ihr, falls Ihr mit Umsatzsteuer arbeitet, sowieso tun.
Welche Infos zur Firmengründung braucht das BAfög-Amt.
Ich denke, zunächst eigentlich keine, erst wenn Gewinn anfällt.
Im Rahmen „vertrauensbildender Maßnahmen“ würde ich dem BAfög-Amt die Firmengründung bei Beginn des nächsten BWZ mitteilen.