Bafög und Vermögen

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig :wink:

Meine Frage:

Wie viel Vermögen darf man haben, wenn man Bafög bezieht? Oder explizit: wie sieht das mit einem Auto aus? Kann das Bafögamt sagen, dass man ein Auto wieder verkaufen muss?

Vielen Dank für eure Antworten :smile:
schneechen

okich schilder mal eine situation:

Person A und Person B wollen sich ein Auto kaufen. Beide sind Studenten und beziehen Bafög.

Person A hat mehr Geld und wird somit Der Besitzer und schließt auch den Kreditvertrag und den Kaufvertrag ab. Person B übernimmt dafür die Versicherungskosten.

Nehmen wir an das Auto kostet 5350. Dann liegt es 150 Euro über dem Freibetrag beim Bafög.
Die Bezahlung würde so erfolgen, dass 2500 Euro angezahlt werden und der Rest in 36 Raten abgestottert wird.

Angenommen, man hat den Vertrag schon unterschrieben und findet im Nachhinein bei Schätzungen ( z.b. Schwackes, autobudget etc) raus, dass das Auto eigentlich nur 4500 wert wäre.

Welcher Wert ist dann für die Vermögensberechnung der entscheidende? Der, den man bezahlt hat bzw noch bezahlen muss oder der, der geschätzt wurde?

Und könnte man irgendwie nachweisen, dass Person A und Person B sich das Auto teilen? Denn beim Händler steht lediglich Person A im Vertrag, da Nicht-Ehepaare nicht zusammen im Brief stehen können.

Desweiteren hab ich gelesen, dass man so einen kauf erst zum nächsten Wiederholungsantrag angeben müsste. Stimmt das?
Angenommen Person A muss zum 1.4. den Wiederholungsantrag stellen. der Kauf des PkWs soll aber erst am 29.3. abgewickelt werden. Wenn Person A solange warten würde, käme der Antrag nicht mehr rechtzeitig.
Müsste Person A den PKW dann erst beim nächsten Antrag angeben? (Damit würde ja auch der Wert des Autos sinken) Oder müsste man das sofort nach Kauf ändern, bzw bescheid sagen?

Joa ich glaub das wärs jetzt erstmal :smile: Vielleicht weiß ja jemand etwas genauer Bescheid :wink:

Liebe Grüße und vielen Dank
Schneechen