Bafög und Wohngemeinschaft

Liebe/-r Experte/-in,

ich bekomme derzeit elternunabhängiges Schüler Bafög und wohne mit meinem Mann zusammen, der Nettoverdienst von ca 1300€ manatlich kriegt. Der Bafög wird derzeit an seinem Verdienst berechnet.
Ich, er und seine Schwester möchten jetzt eine Wohngemeinschaft gründen und würden dementsprechend in eine größere Wohnung ziehen.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich immer noch Baföganspruch hätte und in welcher Höhe…?
Die Ausbildung zur sozialpädagogischer Assistenin dauert insgesamt 2 Jahre und ich habe noch ein Jahr vor mir.

Ich danke für ihre Hilfestellung schon im voraus!

mit freundlichen Grüßen,

ich

Hallo,

für Dein BaföG zählt nur das Einkommen Deines Ehegatten, da er unterhaltspflichtig ist. Seine Schwester ist Dir zu keinem Unterhalt verpflichtet, weshalb ihr Einkommen irrelevant ist. Da im BaföG ein Betrag für das Wohnen festgelegt wird, der unabhängig von der tatsächlichen Miete ist, kannst Du bzw. ihr so günstig wohnen wie ihr möchtet oder könnt und mit wem auch immer zusammen!! Für BaföG reicht die Tatsache, dass Du einen eigenen Haushalt (unabhängig von den Eltern) führst und es zählt wie gesagt nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten.

Für alle BaföG-Fragen und den BaföG-Rechner siehe hier:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php

Wenn Du so wie ich es verstanden habe bereits BaföG erhälst, dann bleibt das bis Ende Deiner Ausbildung auch so!

Viel Erfolg und lieben Gruß

Vita

Keine Sorge, da ändert sich gar nichts !!

Stefaniel

Hallo,
ich würde davon ausgehen, dass sich nichts ändert. Das Einkommen seiner Schwester kann ihm und dir nicht angerechnet werden. Evtl. würde sich etwas an dem Mietzuschlag ändern, der ja an der Miete und der in der WG lebendenden Menschen berechnet wird (In eurem Fall wären es 2/3 und nicht mehr wie jetzt wahrscheinlich die Hälfte für deinen Bedarf).

Alles in der Annahme, dass ihr auch verheiratet seit.

Gruß Opec