Einen guten Morgen,
unsere Tochter bekam von August 2002 bis Juni 2003 Bafög. Dieser Tage erhielten wir Post mit der Bitte um die Zusendung des Steuerbescheides/Lohnsteuerkarte für 2002 (das ist einleuchtend, wenn auch etwas spät) und der Frage nach der gegenwärtigen Adresse unserer Tochter.
Dazu ist zu sagen, daß sie ihren Hauptwohnsitz immer bei uns hatte, während der Ausbildung in einer WG in Hamburg wohnte und inzwischen bei ihrem Freund lebt (3 1/2 Städte von uns entfernt).
Aus Erfahrung weiß ich, daß die diversen Ämter gerne auch die kleinsten Formfehler nutzen um Leistungen zu verweigern oder zu kürzen. Um nicht in eine Falle zu laufen hier meine Fragen:
Ist für die Bafög-Gewährung der gemeldete Hauptwohnsitz oder der tatsächliche Wohnort maßgeblich?
Muß unsere Tochter gegebenenfalls nachweisen wo sie wann gewohnt hat?
Wer hat Erfahrung mit der Bafög-Stelle?
Für alle Antworten dankt schon mal
Frank
Hallo,
auf dem Bafög Antrag kann man die Hauptadresse (bei Ihnen) und Adresse während
der Ausbildung angeben (wäre dann wo sie jetzt wohnt und sollte schon in er
Studienstadt sein). Daher will das Bafög Amt wahrscheinlich die Adresse haben
wo sie am Studienort wohnt.
(adressänderungen sollten dem BaFög Amt im allgemeinen sofort mitgeteilt
werden, schon alleine wegen irgendwelchen sachen die noch benötigt werden,
allerdings kann ich mir jetzt nicht vorstellen dass leistungen gekürzt werden,
für studenten ist es zulässig während des studiums die hauptadresse bei den
eltern zu lassen und die nebenadresse am Studienort)
MfG.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
vielleicht hilft das nicht weiter, aber in meinem Fall ist das so, dass meine Eltern noch die „alte“ Eigenheimzulage beziehen. Damit kommen Probleme auf einen zu, wenn ein zweiter Wohnort fest angegeben wird.
Mein Tipp ist einfach nur, vorher noch solche Hintertürchen abzuchecken, bevor eine Adressenänderung vom Bafög-amt möglicherweise weitergeleitet wird.
Mfg
Dana