Bafög ungerecht bezogen?

Hallo an alle,

eine Freundin von mir hatte vor, zwei Jahre lang die Fachoberschule zu besuchen und hat für diese Zeit Bafög beantragt.

Nun musste sie jedoch im 2. Jahr die Schule abbrechen, weil sie sich finanziell nicht mehr halten konnte (wohnte in einer WG und konnte sich Essen, Miete und Autokosten nicht mehr leisten. Dazu waren die Noten auch nicht gut genug). Sie hat bis dahin aber nie untentschuldig gefehlt und wohnt seither wieder daheim.

Den Abbruch hat sie jedoch noch nicht bescheid gegeben, aber Bafög weiterin bezogen (schon 3 mal). Sie hat kein Einkommen und könnte das Bafög der letzten drei Monaten daher momentan gar nicht zurückzahlen.

Abgesehen davon fängt sie im September wieder mit der Schule an und holt das Abitur nach, wo sie möglicherweise wieder Bafög beanspruchen müsste.

Falls das möglicherweise wichtig ist: Sie ist 22 Jahre alt und eine Ausbildung schon abgeschlossen.

Ich halte es nicht für gut, Bafög weiterhin zu beziehen, falls irgendwelche zusätzliche Geldstrafen anfallen würden. Kenne mich in dem Gebiet nur leider Null aus und würde mich um kompetente Antworten oder Ratschläge freuen.

Hallo !

Keine Sorge: eine Strafe wird es nicht geben , aber sie muss den zu unrecht bezogenen Betrag zurückerstatten.

WENN sie wieder Bafög bekommt , dann kannste die Überzahlung in Raten von 50 bis 100 € vom aktuellem Betrag abziehen lassen.

MfG

Stefaniel

Die Freundin sollte den Abbruch der Ausbildung sofort melden. Früher oder später kommt der unberechtigte Bafög-Bezug auf jeden Fall raus. Möglicherweise muss sie ein Bußgeld bezahlen. Das ist aber besser, als wenn sich der unberechtigte Bezug ohne ihr Zutun herausstellt. Dann muss sie mit einem Strafverfahren wegen Betrugs rechnen.

Hallo,
Du hast ganz recht, dass Deine Freundin das Bafög zu Unrecht bezogen hat und so schnell wie möglich das Amt über die Unterbrechung informieren sollte. Wie schnell Bafög Strafen verhängt, weiß ich nicht, sie sollte wegen der Rückzahlung eine Ratenzahlung anbieten.
Und für die Schule ab Sept. muss sie natürlich einen neuen Antrag stellen!
LG
Figuralis

Hallo butterfly192,

deine Freundin sollte dem Bafögamt umgehend mitteilen, dass sie die Schule abgebrochen hat! Sonst macht sie sich strafbar.

Ich nehme an, dass sie die drei Monate, in denen sie nicht mehr an der Schule war, auch kurzfristig zurückzahlen muss.

Eigentlich hätte deine Freundin mit Abbruch der Schule ALG II beantragen müssen. Das sollte sie dringend nachholen. Jetzt hat sie natürlich ein Problem, denn ALG II wird nicht rückwirkend genehmigt. Das heißt, dass sie für die vergangenen drei Monate kein Geld mehr bekommen wird.

Wenn deine Freundin kein Einkommen hat, ist es möglich, dass die Bafög-Rückzahlung gestundet wird oder in kleinen Raten erfolgt. Deine Freunin sollte sich aber schnellstmöglich einen Job suchen, damit sie das Geld zügig zusammenbekommt. Vielleicht kann sie wieder in ihrem Ausbildungberuf arbeiten?

Ob deine Freundin für einen zweiten Schulbesuch noch einmal Bafög bewilligt bekommt, kann ich so nicht sagen - dazu müsste sie sich beim Bafög-Amt beraten lassen.

Viele Grüße
tinastar