Unsere Tochter ist 23 Jahre alt, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und rund ein Jahr in ihrem Beruf gearbeitet. Im September möchte sie ein Studium beginnen und hat Bafög beantragt.
Wir mußten einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen und unser Einkommen des vorletzten Jahres angeben. Damals waren wir Doppelverdiener und hatten ein (leicht) überdurchschnittliches Einkommen., so daß unsere Tochter laut Tabelle vermutlich kein Bafög bekommen würde.
Inzwischen ist meine Frau arbeitslos, unser Einkommen entsprechend niedriger und es wäre für uns sehr schwierig, unsere Tochter während des Studiums zu unterhalten.
Kann man bei der Bafög-Beantragung besondere Umstände geltendmachen, so daß zur Berechnung das aktuelle Einkommen berücksichtigt wird?
Wenn ja, was ist dabei zu beachten?
Hat sie sich informiert, ob sie elternunabhängiges Bafög
bekommt ? Ich galube dies ist der Fall, wenn Tochter mind. 12
Monate gearbeitet hat.
leider stimmt das nicht so ganz… elternunabhängiges Bafög bekommt man, wenn man nach dem 18. Lebensjahr mind. 5 Jahre erwerbstätig war, oder man eine Ausbildung gemacht hat und danach weitergearbeitet hat - diese Zeit muss mind. 6 Jahre betragen - es gibt noch andere Möglichkeiten, die aber hier wohl nicht gegeben sind… nachzulesen z.b. unter http://www.usta.de/umag/0799/bafoeg.html
Eine Freundin von mir hat extra deswegen noch ein Jahr länger nach ihrer Ausbildung gearbeitet, weil sie NIE Bafög bekommen hätte - jetzt nach den 6 Jahren bekommt sie den vollen Bafög Satz.
Zu der anderen Frage kann ich mich nicht äussern, da ich leider nie Bafög bekommen habe - bzw bekommen werde.
man kann beim Bafög-Amt einen sogenannten Aktualisierungsantrag stellen, der geht formlos. Dann berücksichtigen die vom Bafög-Amt Eure aktuelle finanzielle Situation. Ihr müßt aber trotzdem vorher Das Formblatt 3 ausfüllen und dabei den Aktualisierungsantrag stellen und die aktuelle Lage belegen.
Ich hab mich damit für meinen Papa auch mit rumschlagen müssen