BAfÖG - Vater verweigert Zahlung

Hallo zusammen,

ich beziehe seit Beginn meines Studiums BAfÖG und bisher musste mein Vater nie einen Beitrag zu meinem Unterhalt leisten, da er scheinbar ein zu geringes Einkommen hatte. Meine Eltern sind seit 18 Jahren geschieden. Wir haben seitdem keinen Kontakt mehr, weswegen ich auch keinerlei Informationen über meinen Vater, geschweige denn über dessen Einkommenssituation habe.
Jetzt hat es sich in diesem Bewilligungszeitraum (April bis September 2011) so ergeben, dass er einen nicht unerheblichen Anteil zu meiner Ausbildungsförderung von 172,22 € zahlen soll. Natürlich verweigert er das, so wie er immer alles verweigert. Er bzw. seine Anwältin bezieht sich dabei darauf, dass im Dezember 2006 mal ein Urteil gefällt wurde, in dem stand, dass er für mich keinen Unterhalt mehr zu leisten hätte, weil ich ja BAfÖG bekäme (und zu dem Zeitpunkt sah das Akademische Förderungswerk das auch so).
Ich habe daraufhin einen Antrag auf Vorausleistuntg gestellt, da ich nun mit knapp 500 Euro nur schwierig über die Runden komme (wohne nicht zu Hause, zahle alles selber). Das Kindergeld wird an meine Mutter gezahlt. Ich verlange nicht von ihr, dass sie es mir weiterleitet, da sie zumindest zum Teil meine Semesterbeiträge dadurch finanziert und sie sonst zu wenig zum leben hätte. Deswegen wurde mein Vorausleistungsantrag zwei Mal abgelehnt.

Meine Frage ist nun, ob es sinnvoll ist, einen Anwalt einzuschalten. Ich würde eigentlich schon rechtliche Schritte einleiten, bin mir jedoch unsicher wegen des Urteils, das da mal vor Jahren gesprochen wurde. Damals unter der Nebenbedingung, dass mein Vater einen Offenbarungseid leistete, nun jedoch offensichtlich so viel verdient, dass das Förderungswerk ihn zu einer Zahlung von knapp 170 Euro auffordert.
Als Studentin habe ich natürlich nicht die Mittel einen Prozess zu verlieren. Deshalb würde ich mir schon gerne sicher sein, dass dieses Vorhaben von Erfolg gekrönt sein könnte, bevor ich diesen Schritt gehe.

Über eine Antwort freue ich mich und danke schon jetzt.

Grüße
Pantareih

Schade dass du die Vorschaltseite ignoriert hast und damit gegen FAQ:1129 verstossen hast… da siehts mit Antworten Mau aus.

Ein Link für dich: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Gruss HighQ