Bafög - Vorausleistungsantrag

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein riesen Problem mit den Bafög-Amt bzw. meinem Vater. Dazu muss man wissen, dass meine Eltern in Scheidung leben und ich keinen (nur seltene Mail) Kontakt zu meinem Vater habe.
Ich habe im Okt. einen Bafög-Antrag gestellt, konnte aber die gesamten Aspekte zu meinem Vater nicht angeben (Gehalt…), weiß aber definitiv, dass er mir keinen Unterhalt usw zahlen kann.
Nachdem er sich auf Forderungen des Amtes trotzdem nicht gemeldet hat, bot mir das Amt nun an, den Vorausleistungsantrag zu nutzen…
Kann mir jem. genau sagen, was dieser Antrag beinhaltet?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

ich hatte die gleiche Lage wie du, das kommt mir sehr bekannt vor, leider. Dieser Antrag bedeutet, dass das Bafög-Amt den Anteil deines Vaters vorstreckt und dann das Geld bei deinem Vater einklagt. Also grob gesagt, dafür musst du allerdigs genaue Daten angeben, z.B. was du zwischen Abi und Studium gemacht hast und soweiter…Ich hatte leider kein Glück und bin nun muss nun meinen Vater verklagen auf Unterhalt…Wenn dein Vater Dir kein Unterhalt zahlen kann, ich hoffe, soweit kommt es bei Dir nicht.

Liebe Grüße

Danke für die schnelle Antwort,

ich verstehe aber nicht, wieso das Geld von meinem Vater geholt wird. Ich dachte, man hat dann Anspruch auf Bafög, wenn die Eltern nicht in Massen verdienen? Und dass das Bafög-Geld dann praktisch vom Amt kommt?
Meine Mutter hat bereits Unterhalt für mich und mein Geschwisterchen eingeklagt, wurde jedoch abgelehnt, da er nun „Geringverdiener“ ist. Da kann man dann iwi nichts holen…
ich will eigtl nicht, dass er da noch mehr Schulden hat, wenn ich diesen Antrag stelle.

verzwickte Situation… :confused:

LG Yigabell

hi, bei dem vorleistungsantrag bekommst du bafög vom amt. dannschaut das amt, ob dein vater geld hat. ist dies der fall holt das amt sich das geld von deinem vater, nicht von dir. hat dein vater kein geld, dass er dir geben kann, passiert nichts weiter. will dein vater keine daten an das amt schicken, wrde er vom amt verklagt werden.

Hallo Yigabell,

da dein Vater rein gesetzlich unterhaltspflichtig ist, muss er die Angaben zu seinem Verdienst machen. Da es natürlich unfair wäre Dir das Studium, nur durch die Verweigerung von Seiten deines Vaters, nicht zu ermöglichen, gibt es den Vorausleistungsantrag.

Du musst deinem Vater die Unterlagen, die ihn betreffen per Einschreiben mit Annahmeschein postalisch übersenden. Somit hast Du einen Beweis, dass Du deine Pflicht erfüllt hast. Damit gehst Du zu deinem zuständigen Bafoegamt und dieses klagt die Herausgabe der Angaben bei deinem Vater ein, da er ja von Gesetzeswegen her dazu verpflichtet ist.

In der Zwischenzeit geht das Bafoegamt in Vorausleistung.

hey,

ich erinnere mich daran, dass eine bekannte von mir ein ähnliches problem hatte. allerdings weiß ich nicht genau, wie das ausgegangen ist. sie hat aber auf jeden fall das bafög bekommen.

ich würde dir empfehlen, im studentischen hilfswerk, da, wo du die anträge auch abgibst, einmal genau nachzufragen.

vermutlich ist der vorausleistungsantrag nicht viel anders als der normale, nur dass du unter umständen ALLES wieder zurückzahlen musst…

Das ist wirkliche eine verzwickte Situation und dein Fall dann doch wieder anders als meiner…Das Problem besteht ja dann nur dabei, dass dein Vater seine Unterlagen nicht einreicht, richtig??
Ich würde das denn lieber nochmal mit deinem zuständigen Bafögbeamten besprechen und/oder deinen Vater nochmal bitten, seine Sachen einzureichen, da ihr beiden Euch damit ja eine Menge erspart!
Vllt haben die ja noch eine Idee oder beim ASTA, da gibt es meistens auch immer einen, der sich mit BAfög auskennt :smile:

Liebe Grüße

Hallo,

der Antrag auf Vorausleistung ist eine prima Sache, denn :

wenn sich Eltern weigern zu zahlen oder gar Auskunft zu geben, dann geht das BAföG-Amt ersteinmal in Vorausleistung.
Du bekommst dann den Höchstssatz minus dem Teil, den deine Mutter leisten muss.
Du musst dich dann nicht mehr mit deinem Vater rumärgern.
Das BAföG-Amt tritt dann in Kontakt mit deinem Vater.
Entweder er hat wirklich kein Geld und du bekommst ganz normal BAfög und du musst am Ende die Hälfte zurückzahlen oder dein Vater hat Geld und das BAfög-Amt holt sich seinen Anteil wieder. Dann musst du nur den Teil zurückzahlen, der aufgrund des Einkommens deiner Mutter berechnet wurde.

Der Antrag auf Vorausleistung ist lediglich ein Formblatt auf dem du bestätigst, dass dein Vater sich weigert Auskunft über sein Einkommen zu erteilen

viel Erfolg

Stefanie

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein riesen Problem mit den Bafög-Amt bzw. meinem
Vater. Dazu muss man wissen, dass meine Eltern in Scheidung
leben und ich keinen (nur seltene Mail) Kontakt zu meinem
Vater habe.
Ich habe im Okt. einen Bafög-Antrag gestellt, konnte aber die
gesamten Aspekte zu meinem Vater nicht angeben (Gehalt…),
weiß aber definitiv, dass er mir keinen Unterhalt usw zahlen
kann.
Nachdem er sich auf Forderungen des Amtes trotzdem nicht
gemeldet hat, bot mir das Amt nun an, den
Vorausleistungsantrag zu nutzen…
Kann mir jem. genau sagen, was dieser Antrag beinhaltet?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

Lass dir doch einen „Blanko“ Vorausleistungsantrag aushändigen. Dann weißt du was die von dir und deinem Vater wissen wollen! Wenn du nötig das Geld brauchst würde ich den Antrag stellen. Nichts ist ärgerlicher als ne unbezahlte Miete, Stromrechnung oder noch schlimmer „nichtbezahlbare“ Lebensmittel. Schlimmstenfalls holen Sie sich das Geld von deinem Vater zurück!

MfG

Andreas

Hallo, genau weiß ich es nicht.

Soweit ich weiß gibt es eine Zeile im Antrag, in dem man eintragen kann was ausgezahlt wird, falls der Bafögantrag abgelehnt wird bzw. nicht bewilligt wird. Es handelt sich jedoch nicht um Bafög, sondern um eine ART Kredit. Diesen muss man, falls du die Unterlagen deines Vaters nicht beibringen kannst und der Antrag nicht doch noch bewilligt wird in voller Höhe zurückzahlen. Kommt dein Vater der Aufforderung mit den Unterlagen rauszurücken nicht nach, kannst du nur noch gegen deinen Vater Klagen.

Hin und wieder benötigen Eltern eine kleine Erinnerung was einem Sohn/Tochter zusteht (Gesetzlich).

Du solltest jedoch deinem Vater sagen, dass er die Unterlagen auch selber ausfüllen kann und die benötigten Kopien einfach selber an das Amt für Ausbildungsfördung schicken kann. Es gibt Elternteile, die einfach versuchen ihr Einkommen niedriger anzugeben als es eigentlich ist. Dann kommt eine Nachfrage eines Amtes nicht gerade zur rechten Zeit.

Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.

Gruß Opec