ich bin gerade dabei, ein Praktikum abzuleisten. Und zwar ein Vorpraktikum. Ich beginne im Oktober mein Maschinenbau-Studium und es wurde mir geraten, mein Praktikum vor dem Studium schon einmal anzufangen und dann später, während des Grundstudiums, fortzuführen.
Also gehört es praktisch! zum Studium dazu. Jetzt meine Frage: Bin ich hierzu BaföG-berechtigt? Bei www.das-neue-bafoeg.de konnte ich auch nichts in Erfahrung bringen. Machts gut.
„Ein Praktikum, das für die Zulassung zum Studium erforderlich ist, wird nach dem BAföG gefördert. Zuständig ist das Amt für Afö. bei dem Studentenwerk, das die Förderung deines späteren Studiums zu bearbeiten hat. Du must sofort den Antrag stellen. Besorge dir die Formblätter.“
Nachzulesen unter: http://www.studentenwerk-aachen.de/willkommen.asp?li…
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