BaföG, was blüht mir bei zu viel Kapitalgewinn?

Hallo, ich bin BaföG-Empfänger berächtigter Weise und letzte Woche bekomm ich einen Brief vom BaföG-Amt, dass ich im Jahr (2003) meiner Antragstellung zu viel Kapitalgewinn gemacht habe (etwa 400 € an Zinsen).
Jetzt soll ich halt zum Datum meiner Antragstellung meinen Kontostand offen legen.(war unter den 5200€, welche man haben darf). Wichtig ist doch nur das Datum der Antragsstellung oder ?
Nun meine Frage, was wird nun wahrscheinlich passieren, was blüht mir, muß ich etwas zurückbezahlen ?

Hallo, ich bin BaföG-Empfänger berächtigter Weise und letzte
Woche bekomm ich einen Brief vom BaföG-Amt, dass ich im Jahr
(2003) meiner Antragstellung zu viel Kapitalgewinn gemacht
habe (etwa 400 € an Zinsen).
Jetzt soll ich halt zum Datum meiner Antragstellung meinen
Kontostand offen legen.(war unter den 5200€, welche man haben
darf). Wichtig ist doch nur das Datum der Antragsstellung oder

Leider nein. Wenn sich deine finanzielle Lage ändert, dass du mehr als 5200€ zur Verfügung hast (auch durch Schenkungen, Erbe etc.) musst du das unverzüglich dem Bafög-Amt melden.

Nun meine Frage, was wird nun wahrscheinlich passieren, was
blüht mir, muß ich etwas zurückbezahlen ?

Nun ja, im Extremfall kann dir unterstellt werden, du hättest dir Bafög erschlichen (das Geld quasi gestohlen) und wirst wegen Betrug verurteilt. Dann müsstest du das Geld zurückzahlen und wärst du auch vorbestraft - besonders schlecht für Lehramtsanwärter (ein Fall ist in der letzten Ausgabe von „junglehrer“ ausführlich vorgestellt worden)

Wie gesagt, es ist ein Extremfall. Setz dich umgehend mit dem Amt in Verbindung, lass deinen Kontostand sehen - und erkläre auch, wie du an 400€ Zinsen gekommen bist!

Gruß,
Aylana