Bafög, wer kennt sich aus

Liebe Experten,

kennt sich hier jemand mit Bafög aus?

Studentin S bezieht Bafög und hat einen Bruder, der 27 ist und von den Eltern finanziell nicht mehr unterstützt wird. Er hat ein eigenes monatliches Einkommen von 750 - 800 Euro und ist noch Student.

Wenn sich der Bruder exmatrikuliert, bekommt die S dann etwa weniger Bafög, weil der Bruder unterhaltsberechtigt war und es nun nicht mehr ist, obwohl er sowieso keinen Unterhalt bezogen hat?

Levay

Hallo,

wer als Studentin nicht die Intelligenz besitzt, dass man Bafoeg-Fragen doch am Besten an das Studentenwerk, die Beratungsstellen fürs Bafoeg (an jeder Hochschule) oder wer zu kindisch ist um zu Sprechen auf den ca. 100.000 Bafoeg-Seiten stellt, sollte eigntlich gar kein Geld vom Staat bekommen.

Also mein Rat an Studentin S: Denk doch mal ein bisschen nach !

Gruss

Markus

hi levay,

ja ist in der tat so! es kommt nicht darauf an, dass das aeltere kind geld von eltern oder amt bekommen hat.

das liegt an § 25 III BaföG, weil es für dieses weitere kind bisher extra-freibetrag für einkommensanrechnung der eltern gab.

mehr zum thema bafög: http://www.bafoeg-rechner.de

gruss vom

showbee

eine wahrhaft nutzlose, unsinne, bescheuerte aussage, hat nichts im forum zu suchen. wenn du keine antwort geben willst, lass es einfach. schreiber des schreibens willen brauchen solche foren nicht, muell macht nur den server voll!

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eine wahrhaft nutzlose, unsinne, bescheuerte aussage, hat
nichts im forum zu suchen. wenn du keine antwort geben willst,
lass es einfach. schreiber des schreibens willen brauchen
solche foren nicht, muell macht nur den server voll!

Wobei deine Aussage eine Weltverbesserung darstellt. Danke für diese nützliche, sinnige und gar nicht bescheuerte Aussage. Willkommen im Club der Schreiber, die schreiben weil sie schreiben wollen ! Ach ja, in diesem Club schreibt man Nomen gross !

Liebe Grüsse

Markus

Tip
Und noch ein Tip . . .es gibt eine Taste, die nennt sich ,Shift". Die macht kleine Buchstaben ganz gross. Das Endresultat nennt man (hoffentlich) deutsche Sprache !

Gruss

Markus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und noch ein Tip . . .es gibt eine Taste, die nennt sich
,Shift". Die macht kleine Buchstaben ganz gross. Das
Endresultat nennt man (hoffentlich) deutsche Sprache !

hallo markus! wow, was für eine aussage! du hast wohl verkannt, das es den meisten usern um eine sinnvolle auskunft geht. nicht um einen rechtschreibfehlerfreien aber zugleich sinnlosen text. schönen tag noch. der showbee

off topic
sorry, kann ich mir nicht verkneifen, aber du meinst:

"wer zu kindisch ist um zu Sprechen auf den ca.
100.000 Bafoeg-Seiten stellt,
"

ist gutes deutsch???

hallo markus! wow, was für eine aussage! du hast wohl
verkannt, das es den meisten usern um eine sinnvolle auskunft
geht. nicht um einen rechtschreibfehlerfreien aber zugleich
sinnlosen text. schönen tag noch. der showbee

War nur ein Tip. Noch einer: Man sollte vor seinen Namen keinen Artikel setzen.

Schöner Gruss

,der" Markus

sorry, kann ich mir nicht meinst:

Ist das gutes Deutsch ? Wie du siehst ist es immer blöd wenn man nur Teile zitiert. Also. Erst denken, dann handeln !

Gruss

Markus

Wobei deine Aussage eine Weltverbesserung darstellt. Danke für
diese nützliche, sinnige und gar nicht bescheuerte Aussage.
Willkommen im Club der Schreiber, die schreiben weil sie
schreiben wollen ! Ach ja, in diesem Club schreibt man Nomen
gross !

Liebe Grüsse

Markus

Hm… Da fehlt ein Komma, und „Grüsse“ schreibt man weder nach alten, noch nach neuen Regeln mit „ss“, sondern immer mit „ß“. Dass die gestellte Frage so furchtbar dämlich war, kann ich im Übrigen nicht erkennen; es geht schlichtweg darum, ob ein nicht geleisteter Unterhalt angerechnet wird, also ob er fiktiv berücksichtigt wird, oder nur dann Berücksichtigung findet, wenn er geleistet wurde. Das ist eine Frage, die der Gesetzgeber so oder so geregelt haben kann und sich nicht einfach nur und für jeden ersichtlich aus der Logik ergibt.

Levay
(der eh keine Studentin ist)

es geht schlichtweg darum, ob ein
nicht geleisteter Unterhalt angerechnet wird, also ob er
fiktiv berücksichtigt wird, oder nur dann Berücksichtigung
findet, wenn er geleistet wurde. Das ist eine Frage, die der
Gesetzgeber so oder so geregelt haben kann und sich nicht
einfach nur und für jeden ersichtlich aus der Logik ergibt.

hi,

es geht m.E. um die gesetzliche unterhaltspflicht (also die bürgerlich-rechtlich). soweit das weitere kind also in ausbildung ist, besteht eine unterhaltspflicht. indiz: kindergeldbezug des weiteren kindes.

gruss vom

showbee

es geht m.E. um die gesetzliche unterhaltspflicht (also die
bürgerlich-rechtlich). soweit das weitere kind also in
ausbildung ist, besteht eine unterhaltspflicht. indiz:
kindergeldbezug des weiteren kindes.

Hm, nur ein Indiz? Im genannten Fall verdient der Student zu viel, als dass die Eltern noch Kindergeld erhalten würden.

Levay

Hm, nur ein Indiz? Im genannten Fall verdient der Student zu
viel, als dass die Eltern noch Kindergeld erhalten würden.

hallo,

zusaetzlich zur email: bei 750-800 / monat, sollte mal genau nachgerechnet werden, ob noch kindergeld möglich ist. durch neue rechtssprechung ergibt sich nun folgende berechnung:

einkünfte = einkünfte aus gewerbe, kapitalvermögen etc.
und vorrangig aus nichtselbständiger arbeit

hier: bruttolohn - sv-abzüge - werbungskosten = einkünfte
zzgl. bezüge (bsp. wohngeld, andere sozialleistungene etc.)

neu ist der abzug von arbeitnehmer-sv (bei studenten meist fast 10% vom brutto)…

also nochmals durchrechnen, 154 EUR / monat sind kein pappenstiel.

gruss vom

showbee

Hm… Da fehlt ein Komma, und „Grüsse“ schreibt man weder nach
alten, noch nach neuen Regeln mit „ss“, sondern immer mit „ß“.

Trotz neuer Rechtschreibung und bestehender alter Rechtschreibung ist es schwierig im Ausland eine Tastatur mit dem besagten s zu finden. Also auch an dich . . . erst denken, dann handeln !

Dass die gestellte Frage so furchtbar dämlich war, kann ich im
Übrigen nicht erkennen; es geht schlichtweg darum, ob ein
nicht geleisteter Unterhalt angerechnet wird, also ob er
fiktiv berücksichtigt wird, oder nur dann Berücksichtigung
findet, wenn er geleistet wurde. Das ist eine Frage, die der
Gesetzgeber so oder so geregelt haben kann und sich nicht
einfach nur und für jeden ersichtlich aus der Logik ergibt.

Frag doch einfach beim BAFOEG-Amt nach . . . ist das so schwer ? Da gibt es nix mit ,so oder so".

Levay
(der eh keine Studentin ist)

Das habe ich nie behauptet. Nochmal genau nachlesen !

Gruss

Markus

Ein sehr gutes Bafög-Forum gibt es bei
http://www.studentenwerk-aachen.de/willkommen.asp

GrußJoKu

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