Hallo
„Nachweis für die Festsetzung der Wohnkostenpauschale“ …
Für das Formular bräuchte ich noch eine Unterschrift des Vermieters, …
Da ist das Studentenwerk wohl nicht auf dem neuesten Stand.
Man benötigt keine Unterschrift des Vermieters, es reicht aus, wenn man eine Meldebescheinigung mitschickt, mithilfe derer man beweisen kann, dass man woanders gemeldet ist als seine Eltern. - Allerdings müsste es dann möglicherweise der erste Wohnsitz sein, das weiß ich aber nicht genau.
Ob man Miete zahlt oder nicht ist völlig unerheblich für Bafög (allerdings wird wohl davon ausgegangen, dass 99 % der Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, Miete zahlen).
Wie man hier sieht, ist für die Höhe des Satzes nicht entscheidend, ob man Miete zahlt, sondern ob man bei den Eltern wohnt oder nicht:
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/welche-bedarfssaetze-si…
Wenn man allerdings keine Meldebescheinigung hat, dann geht wohl auch eine Bescheinigung des Vermieters, oder Mietvertrag mit Nachweis der Mietzahlungen, das kommt wohl auf das Studentenwerk an. Aber dass das jedes Mal neu nachgewiesen werden muss, finde ich schon logisch.
Viele Grüße