BAföG Wiederholungsantrag - Formular Wohnkostenpauschale

Hallo liebe Wer-Weiss-Was-Community,

ich hab ne kleine Frage zum Thema Wiederholungsantrag beim BAföG. Und zwar bin ich mir nicht sicher, ob ich das Formular „Nachweis für die Festsetzung der Wohnkostenpauschale“ erneut mitschicken soll, da sich im Vergleich zum Erstantrag nichts verändert hat.

Für das Formular bräuchte ich noch eine Unterschrift des Vermieters, was das ganze etwas aufwendiger gestalten würde, deshalb die Frage, ob ich das Formular unbedingt mitschicken muss.Vielen Dank

-SMXle

Also ich weiß leider nicht ob es unbedingt nötig das Formular nochmal zu schicken, ansonsten würde ich einfach mal bei deinem zuständigen Studentenwerk anrufen, die müssen sowas ja beantworten können.

Ansonsten würde ich erstmal das schicken was du hast, wenn die das Formular noch brauchen, kannst du es ja immer noch nachreichen, aber so wäre dein BaföG Antrage ja aufjedenfall schonmal eingegangen. Wie jeder weiß brauchen die ja immer etwas für die Bearbeitung :wink:

Hallo

„Nachweis für die Festsetzung der Wohnkostenpauschale“ …

Für das Formular bräuchte ich noch eine Unterschrift des Vermieters, …

Da ist das Studentenwerk wohl nicht auf dem neuesten Stand.

Man benötigt keine Unterschrift des Vermieters, es reicht aus, wenn man eine Meldebescheinigung mitschickt, mithilfe derer man beweisen kann, dass man woanders gemeldet ist als seine Eltern. - Allerdings müsste es dann möglicherweise der erste Wohnsitz sein, das weiß ich aber nicht genau.

Ob man Miete zahlt oder nicht ist völlig unerheblich für Bafög (allerdings wird wohl davon ausgegangen, dass 99 % der Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, Miete zahlen).
Wie man hier sieht, ist für die Höhe des Satzes nicht entscheidend, ob man Miete zahlt, sondern ob man bei den Eltern wohnt oder nicht:
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/welche-bedarfssaetze-si…

Wenn man allerdings keine Meldebescheinigung hat, dann geht wohl auch eine Bescheinigung des Vermieters, oder Mietvertrag mit Nachweis der Mietzahlungen, das kommt wohl auf das Studentenwerk an. Aber dass das jedes Mal neu nachgewiesen werden muss, finde ich schon logisch.

Viele Grüße