BAFöG - Zählt beim Auto der Listenpreis?

Guten Morgen!

Ich habe gelesen, dass ein Auto mit einem Wert von unter 7.500 € beim Vermögen unberücksichtigt bleibt.

Meine Frage:
Zählt der Listenpreis oder der tatsächlich gezahlte Kaufpreis?

Vielen Dank!

Ich kenne diese 7.500€-er-Regel von der ARGE. Dort zählt der momentane Verkaufswert des Autos.