Bafög zurückzahlen trotz Schulden?

Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom Bafög-Amt bekommen. Da soll ich ca. 10000 EUR zurückzahlen, wenn ich direkt zahle. Jetzt habe ich gehört, dass man eh nur max. 10000 EUR an Bafög zurückzahlen müsste. Stimmt das? Dann macht es nämlich keinen Sinn alles auf einmal zurückzuzahlen.

Außerdem habe ich mir vor 2 Monaten ein Haus gekauft und demnach eine Menge Schulden. Wäre es denkbar, dass ich aufgrund dieser Schulden das Bafög nicht zurückzahlen muss, oder zumindest später?

Danke schonmal.

Hallo,

wenn du mehr als 10.000 € BAföG-Schulden hast, werden die sowieso auf 10.000 gekappt, da macht die sofortige Zahlung keinen Sinn. Nur dann, wenn die Schulden unter 10.000 liegen.
Deine Schulden interessiert das BVA nicht - nur das Einkommen. Wenn du alleinstehend bist, liegt die Grenze bei 1070 € netto.

Stefaniel

keine Ahnung von Bafög, aber schulden müssen zurück gezahlt werden geht auch per raten

Hallo,
um das Zurückzahlen des Bafögs kommt man höchsten drumherum, wenn der Tod vorher eintritt und dann wäre das immer noch was für die Kinder oder andere Erben.

Direkt zurückzahlen hat evtl. doch einen Vorteil. Bei ca. 10000 Euro bekommt man ca. 25 % erlassen, wenn alles auf einmal zurückbezahlt wird. Das müsste aber alles im Bescheid stehen. Dort ist auch eine Tabelle wieviel erlassen wird.

Man kann um Stundung bitten und sich von einem auf das andere Jahr retten, aber ich weiß nicht wie es ist wenn man Eigentümer eines Hauses ist. Ich gehe davon aus, dass das nicht funktioniert.

Gruß Opec

Also, eine pauschale Deckelung gibt es meines Wissens nicht, aber es ist schon so, dass nicht alles zurückgezahlt werden muss. Nichts für ungut, aber es war ja klar, dass Bafög zurückgezahlt werden muss, sobald eine Erwerbstätigkeit vorliegt, da kann man nicht mal eben ein Häusle bauen … Ob eine Stundung möglich ist, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters beim Bafög-Amt.

LG
figuralis

Hallo,

seine Schulden muss man immer zurück zahlen. Nun kommt es aber auch auf das Einkommen und seine Ausgaben an. Wenn das Einkommen dementsprechend im Moment nicht ausreicht, kann man natürlich eine Stundung beantragen. So das man erstmal ein Jahr seine Ruhe hat. Eine Ratenzahlung ist aber auch bei Bafög möglich.
Hier mal eine Interessante Adresse zum Thema Bafög Rückzahlung.
Lhttp://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.phpG

Hallo Wissa,

wenn man sein Studium mit einer besonders guten Note abgeschlossen hat, muss man nur einen Teil des Bafög-Darlehens zurückzahlen. Ob das bei dir der Fall ist, weiß ich nicht. Falls ja, rentiert sich evtl. ein Kredit von der Bank für diesen Preisnachlass. Das wäre durchzurechnen.
Ansonsten kann man natürlich eine Ratenzahlung vereinbaren. Natürlich kann man seine Zahlungsverpflichtungen geltend machen, aber nicht in dem Sinn, dass gar keine Zahlung an das Bundesverwaltungsamt erfolgt. Das Bafög war von Anfang an als Darlehen gewährt (oder eben Zum Teil), das hat man ja von Anfang an gewusst, also keine Überraschung. Das hätte man von vornherein miteinplanen müssen, auch bei Hauskauf! Dass ein gewährtes Darlehen zurückgefordert wird, ist nun einmal kein plötzlicher Überfall.
Vielleicht kannst du dein Hausdarlehen aufstocken? Das ist zinsgünstig im Vergleich zu einem Konsumentendarlehen.
Die Begrenzung von Bafög-Darlehen auf 10.000 Euro ist mir unbekannt. Aber da bin ich vielleicht nicht die richtige Adresse.
Viele Grüße
Micha

Hallo und sorry für die Verspätung,

Kurz: die Rückzahlung erfolgt in Raten und ist überwiegend Einkommensabhängig!

hier alle Infos, die Du brauchst:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php

Lieben Gruß

Vita