Hallo,
angenommen, jemand hat z. B. am 16.05.09 Bafög beantragt.
Von 1.1. – 1.4. hat er 3.142 € verdient
Von 1.5. – 1.11. hat er 3.534 € verdient.
Jetzt hat er vom Bafög 2.681 € für die Zeit vom 1.5. – 1.11. erhalten.
Es heißt, dass der Grenzwert vom Jahreseinkommen max. 4.800 € beträgt.
Aber wenn man erst am 1.5.09 Bafög beantragt, gilt das doch nicht mehr, sonst wäre das doch unfair?
Als Beispiel würde er jeden Monat 400 € Bafög bekommen und 400 € selbst verdienen. Die 5 Monate hätte er z. B. jeden Monat 80 € verdient, weil da eh kein Bafög gezahlt wurde.
Ab 1.5. dürfte er jetzt nur noch genau 400 € verdienen, damit das Bafög nicht gekürzt wird.
Wenn man jetzt die 4.800 €-Grenze berücksichtigt, obwohl er erst am 1.5.09 Bafög beantragt hat, müsste er dann 1.876 € zurückzahlen?
Aber wenn man jetzt nur den Lohn von 1.5. – 1.11. ausrechnet, wo er wegen der 400 €-Grenze des monatlichen Verdienstes zuviel verdient hat, müsste er theoretisch dann 758 € zurückzahlen?!
Würde gerne wissen, wie das jetzt funktioniert!
Hier ist ein Beispiel von monatlichen Löhnen:
Januar: 819,83 €
Februar: 635,80 €
März: 805,26 €
April: 883 €
Mai: 584 € ------ ab hier hat er Bafög beantragt ------
Juni: 635,80 €
Juli: 476,32 €
August: 663,73 €
September: 392 €
Oktober: 392 €
November: 392 € ------ Bafög erhalten 2.681,00 EUR ------
Es steht alles in NETTO.