Hallo,
ich bräuchte mal eure Hilfe wegen meines Bafög-Bescheides.
Vor zwei Wochen, habe ich die Aufforderung zur Zurückzahlung meines zinslosen Bafög-Darelehens erhalten (5 Jahre nach Förderungshöchstdauer). Kann es sein, dass man mehrere Bescheide bekommt, wenn man von verschiedenen Studentenwerken Bafög bezogen hat? Das Ende der Förderungshöchstdauer war bei beiden gleich.
Ich habe einen Bescheid vom Bundesverwaltungsamt bekommen. Ist dieser nun für beide Studienzeiten gültig?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und lieben Gruß,
Annette alis Sunrise