BAföG - Zweitwohnsitz wird nicht gefördert - Duales Studium

Hallo, ich bin ein dualer Student aus Kiel. Mein Ausbildungsort liegt in Kiel und meine Hochschule in Elmshorn (ca. 90km Entfernung). Nun möchte ich für die Theoriephase einen Zimmer im Studentenheim mieten und meinen Hauptwohnsitz in Kiel nicht kündigen. Theorie & Praxisphasen sind jeweils drei Monate. Ich kriege von meinem Unternehmen 650€ brutto und von BAföG ca. 190€ für den Fahrticket zwischen Kiel-Elmshorn (welches 235€ kostet).
Mein Sachbearbeiter hat mir mitgeteilt, dass eine zweite Wohnsitz von BAföG nicht gefördert wird und da ich in dem Fall keine Werbekosten mehr hätte (der Ticket fällt weg, wenn ich eine zweite Wohnung habe), könne ich keine weiteren Leistungen von BAföG beziehen. Ist das so richtig? Würde das nicht ebenfalls unter der Kategorie der doppelten Haushaltsführung landen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Schöne Grüße,
Mazlum E.

Hallo,

und von BAföG ca. 190€ für den Fahrticket zwischen
Kiel-Elmshorn (welches 235€ kostet).

Die Entscheidung wurde dir in Form eines Bescheides mitgeteilt. Was steht da wortwörtlich als Begründung für die 190 €?

Mein Sachbearbeiter hat mir mitgeteilt,

In welcher Form?

dass eine zweite
Wohnsitz von BAföG nicht gefördert wird und da ich in dem Fall
keine Werbekosten mehr hätte (der Ticket fällt weg, wenn ich
eine zweite Wohnung habe), könne ich keine weiteren Leistungen
von BAföG beziehen. Ist das so richtig?

Dazu müßte man wissen, wie dies in einem schriftlichen Bescheid begründet wurde. Gibt es diesen? Wenn nicht, dann hat man versäumt, diese Sozialleistung schriftlich zu beantragen.

Würde das nicht
ebenfalls unter der Kategorie der doppelten Haushaltsführung
landen?

Kenne ich nur im Einkommensteuerrecht, also aus einem völlig anderen Rechtskreis.

Gruß
Otto