Hallo,
es ist kompliziert, mein Sohn (22J) hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und hat sich zum Aug.2011 fürs Fachabitur nachholen angemeldet. Er ging zum für seinen Wohnsitz zuständigen Bafögamt, dort wies man ihn ab und erklärte dem Jungen, die Mutter (sein Vater ist unbekannt verzogen) müsse an ihrem Wohnort den Antrag stellen. Ich lebe in einem anderen Bundesland, muss wirklich ICH den Antrag für einen volljährigen Jungen stellen?
Bin dankbar über hilfreiche Infos.
lg von wonnebie
Anträge sind von den Auszubildenden selbst zu stellen. Zuständig ist aber tatsächlich bis auf einige Ausnahmen das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden den ständigen Wohnsitz haben. http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__45.html
ok, vielen Dank
es gibt im www auch Seiten, aus denen ich meinte erkennen zu können, dass das Kind den Bafögantrag beim für ihn zuständigen Amt stellt. Wenn die Mutter alleinerziehend ist und die aktuelle Anschrift des Vaters nicht bekannt ist.
Danke dir für die Info
lg von wonnebie