Hallo itchy1802,
auf den Bafög-Rechner würde ich an deiner Stelle nicht sooo viel geben - einmal irgendwo einen Haken vergessen, und schon kommen da komische Zahlen raus 
Wenn deine Eltern tatsächlich netto kaum mehr als besagte 1605 € haben, dann bekommst du auch mehr Bafög.
Machen wir ein Zahlenbeispiel:
Deine Eltern haben ein Nettoeinkommen von 1800 €. (Eigentlich rechnet man mit dem Bruttoeinkommen abzüglich pauschaler Sozialversicherungsbeiträge, aber das lassen wir hier zur Vereinfachung mal…)
Also: 1800 €.
1600 € sind der Freibetrag; von allem was darüber hinausgeht, dürfen sie 50% behalten, der Rest wird angerechnet. Deinen Eltern bleiben also 1600 + 50% von 200 = 1700 €.
Sie haben 1800 €
für sich behalten sie 1700 €
Es bleiben also 100 € Differenz, die sie zur Verfügung haben, um ihre beiden Kinder zu unterstützen. 100 € / 2 Kinder = 50€ pro Kind.
Der Bafögsatz liegt bei ca. 550 € (Achtung: Nur, wenn du eine eigene Wohnung hast; wenn du bei deinen Eltern wohnst, aber dafür teure Fahrtkosten hast, wird das bei der Ermittlung des Bafögsatzes nicht berücksichtigt.
Grundbedarf: 550 €
von deine Eltern: 50 €
dann zahlt das Bafög-Amt 550-50=500 €.
An dem Rechenbeispiel siehst du, dass die Tatsache, dass dein Bruder ebenfalls studiert, bereits in der Berechnung berücksichtigt wird. Dass dein Bruder Studiengebühren zahlen muss, hat keinen Effekt auf dein Bafög; hier macht sich der Staat netterweise einen ganz schlanken Fuß und sagt, dass das das Problem des Studierenden ist; er kann ja einen Studienkredit aufnehmen, wenn das nötig ist. (nicht sehr nett, aber leider die Tatsache)
Klar bekomme ich Das Kindergeld von meinen Eltern. Doch lässt es sich kaum mit diesem Geld monatlich auskommen. Da ich ja montl. aus meinem früherem Berufsleben Versicherungen habe wie Riester-Rente, Unfallversicherungen, einen Handy Vertrag,
Benzinkosten usw. habe.
Nachvollziehbar, ebenso der Kommentar zum Thema Nebenjob. Wenn allerdings auf der Einnahmeseite nichts reinkommt, hilft nur, die Ausgaben zu reduzieren.
Also z. B. die Zahlungen in deinen Riestervertrag einstellen (du musst ja nicht einzahlen; staatliche Zulage bekommst du sowieso nicht, solange du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist), Versicherungen kündigen (wenn du noch nicht zu alt bist, bist du in der Regel über deine Eltern mitversichert, mach dich hierzu mal schlau), und baldmöglichst auf einen günstigeren Handyvertrag wechseln. Vielleicht auch mal mit dem Anbieter verhandeln, möglicherweise lässt er dich aus Kulanz in einen günstigeren Tarif wechseln.
Ich kann doch nicht von meinen Eltern verlangen, dass diese mir jetzt monatlich noch mehr Geld zahlen, obwohl die es selbst gut gebrauchen können.
Was du von deinen Eltern rechtlich gesehen verlangen kannst, wird in deinem Bafögbescheid stehen. Deine Bedenken kann ich nachvollziehen; allerdings steht deinen Eltern zur Deckung dieser Summe das Kindergeld zur Verfügung.
Die zahlen schließlich auch ein Haus ab und Versicherungen, Lebensunterhalt, Strom und Heizung.
Leider zählen Kreditschulden bei Eltern nicht mit in die Ermittelung des Freibetrags. Ist meines Erachtens total dämlich, weil man gerade wenn man mehr als ein Kinder hat, in Eigentum investiert, weil es mit Wohnungen dann irgendwann schwierig wird, ist aber leider so.
Zudem müssten diese ja die Doppelbelastung von mir UND meinem Bruder tragen.
Wie bereits oben beschrieben wird das vom Bafög-Amt berücksichtigt. Kriegt dein Bruder bereits Bafög? Dann sollte er schauen, dass er ggf. seinen Antrag aktualisiert und nachmeldet, dass seine Schwester nun auch mit dem Studium beginnt. Dann wird sein Bafög auch neu berechnet (müsste etwas mehr werden).
Ein Auto benötige ich auch, da hier auf dem Land die Verkehrsanbindung extrem schlecht ist.
Nachvollziehbar, aber ggf. ist es die bessere Alternative, bafög-finanziert in die Stadt zu ziehen und dafür weniger Fahrtkosten zu haben…
Es gibt die Klausel zur Vermeidung unbilliger Härten welche aber was besagt?
Diese Klausel dient vor allem dazu, Dinge zu berücksichtigen, die über das „Normale“ hinausgehen, also z. B. Kosten, die deine Eltern haben, die andere Durchschnittsfamilien nicht haben. Kreditschulden und mehrere studierende Kinder sind keine Härtefälle, weil das als normal gilt und die Anzahl der Kinder ja durch die Berechnung des Bafögs berücksichtigt wird.
Ein Härtefall wäre es zum Beispiel, wenn einer deiner Elternteil schwerbehindert ist und dadurch hohe zusätzliche medizinische Kosten hat. In einem solchen Fall kann man einen zusätzlichen Freibetrag beantragen.
Ansonsten gilt: Antrag nach bestem Wissen und Gewissen stellen und mal schauen, was dabei tatsächlich herauskommt.
Du hattest erwähnt, dass du vor dem Studium bereits berufstätig warst? Wenn Berufsausbildung und Berufstätigkeit insgesamt 5-6 Jahre gedauert haben, hast du möglicherweise einen Anspruch auf elternunabhängiges Bafög (also Auszahlung des Bafög-Grundbedarfs ohne Anrechnung der Vermögensverhältnisse deiner Eltern). Lass dich hierzu vom Bafög-Amt beraten.
So, viele Fragen, viele Antworten - ich hoffe, es hilft weiter 
Viele Grüße und alles Gute beim Studium!
tinastar