Bafögberechtigung

Hi Leute,

ich bin ausländischer Staatsbürger und im 18 Semester an der Uni eingeschrieben.

Da ich von Anfang an nur eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums hatte, war mein Aufenthalt in Deutschland an das Studium gebunden. Das heißt, dass ich keine Vollzeitbeschäftigung oder Ausbildung aufnehmen durfte, kein Recht auf Bafög oder Studienkredit hatte und auch nicht meinen Studiengang wechseln durfte. Obwohl ich dank einiger nicht bestandener Klausuren mein Studium nicht mehr erfolgreich abschließen konnte, habe ich mich immer wieder in meinem Studiengang zurückmelden und die Studiengebühr zahlen müssen, um meine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland nicht zu verlieren. Finanziell habe ich mich mit Studentenjobs über Wasser gehalten…

Nach einem ewigen Kampf mit den Behörden habe ich vor kurzem eine neue Aufenthaltsberechtigung bekommen, die mich dazu berechtigt ein beliebiges Fach zu studieren, Vollzeit zu arbeiten und theoretisch auch Bafög zu bekommen (gleichberechtigt mit Deutschen Staatsbürgern). Endlich darf ich zu einem anderen Studiengang wechseln!

Nun meine Frage:

Wenn ich mich jetzt für den neuen Studiengang auf Bachelor einschreiben würde, könnte ich dann Bafög bekommen, obwohl ich vorher schon 18 Semester lang wo anders eingeschrieben war? Vorher war ich ja nicht Bafög-berechtigt. Spielt dabei eine Rolle, ob ich in dem neuen Studiengang in das erste oder in ein höheres Fachsemester eingestuft werde?

Hätte ich nach einem Bachelorabschluß Anspruch auf Bafög, wenn ich mich für den Masterstudiengang einschreibe?

Vielen Dank im Eure Hilfe!
Ich habe endlich meine zweite Chance bekommen und stelle gerade Pläne auf, wie ich das Studium finanziell meistern kann!

Hallo,
hier kannst du einiges über das Bafög finden: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/370.php

Aber da dein Fall doch sehr besonders ist, würde ich mich direkt an das Bafög-Amt wenden. Die können dir qualifiziertere Antworten geben.

Viel Erfolg