Hallo zusammen,
wie könnte die rechtliche Lage bei folgendem gestrickten Fall sein:
Studentin A studiert von 1997 bis 1999. Sie bricht ab und beginnt im Sept. 1999 eine Ausbildung. Im Jahr 2000 bekommt sie vom Bafögamt einen Bescheid, dass sie durch den Abbruch das gezahlte Bafög zurückzahlen muss. Im Oktober 2000 wird die Forderung in Höhe von 1.704 DM überwiesen.
Letzte Woche nun bekam die Mutter der Studentin ein Anschreiben, in dem das Versorgungsamt bittet, die aktuelle Anschrift der Studentin bekannt zu geben. Heut hat die Mutter dort angerufen und nachgefragt, um was es gehen würde. Die Sachbearbeiterin teilte mit, dass es noch eine Restforderung übrig sein und man nun dringend die Anschrift bräuchte. Und die Mutter solle der Studentin sagen, dass diese schnellstens die Anschrift bekannt geben soll, dass nicht Wochen wieder vergehen. Und wenn, könne die Studentin dann ja immer noch Einspruch einlegen.
Die Mutter wohnt immer noch an derselben Adresse, die Studentin ist mehrmals umgezogen, hat sich aber beim Einwohnermeldeamt immer ordnungsgemäß umgemeldet.
Wie ist nun die Rechtslage und wie sieht es mit der verjährung aus? Ist es normal, dass Nachforderungen nach über sieben Jahren in Rechnung gestellt werden? Wie sieht es mit der Pflicht der Studentin aus, ihre aktuelle Anschrift bekannt zu geben? Sie arbeitet selber in einer öffentlichen Behörde und weiß, dass diese jederzeit Anschriften erfragen können.
Gruß
Grainne