Bafögrückzahlung

Hallo,

ich weiß, dass man von seinem Bafög maximal 10000€ zurückzahlen muss. Meine Frage handelt sich um den Teilerlass der Rückzahlung.

Ich habe gelesen, dass man bei vorzeitiger Tilgung und Rückzahlung auf einmal viel einsparen kann.
Wann ist für mich eine vorzeitige Tilgung? direkt nach dem Studium? Oder is tdamit die Rückzahlung der ganzen Summe auf einmal gemeint, sobald es fällig wird?
Wieviel kann in den einzelnen Fällen erlassen werden?

Weiterhin kann man Geld erlassen bekommen wenn man zu den ersten 30 von hundert gehört.
Wird dieser Erlass mit dem Erlass durch vorzeitige Tilgung/Komplettrückzahlung audsummiert oder jeweils nur ein Teilerlass gegeben.

Bsp.: Durch gute Leistung bekommt man 20% erlassen und durch die Rückzahlung 15%. Ergibt das einen Gesamterlass von 35%???

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Hallo,

also das mit dem Erlass ist ziemlich kompliziert. Da ich mit meinem Studium noch nicht fertig bin, habe ich damit leider noch nicht befasst.
Die Sache mit dem Erlass bei guten Leistungen würde mich aber auch brennend interessieren. Ich habe da schon öfter mal recherchiert aber keine eindeutige Antwort gefunden.
Vorzeitige Rückzahlung ist, soweit ich weiß, wenn du das Geld zurück zahlst bevor die maximale Rückzahlungsfrist von 25 Jahren verstrichen ist.
Ein früherer Arbeitskollege von mir wollte sein Bafög auch auf einen Schlag zurück zahlen. Das hätte ihm damals (vor 6 Jahren oder so) einen Erlass um 3% gebracht…also ziemlich wenig.
Ich denke du solltest mal direkt beim Amt nachfragen.

Viele Grüße
Spykidsgirl

Hi, interessante Frage, leider kann ich Dir auch nichts über die Details bei der Tilgung und die Kombinationsmöglichkeit von vorzeitiger Tilgung und Teilerlass wegen guter Leistung sagen - denke aber schon, dass das so sein müsste. Die Regelgung, dass wegen guter Leistung ein Teilerlass möglich ist, ist übrigens mit der jüngsten Bafögerhöhung entfallen - denke aber mal, dass das nicht für „Alt-Fälle“ gilt.

LG
figuralis

Hallo Andy

10.000 € ist der Darlehensanteil.

Wenn du 5 Jahre nach der letzten BAfög-Zahlung alles auf einma zahlen kannst, so wird dir ein Nachlass gewährt - dann bleiben 7150 €.

Früher kannst du nicht zurückzahlen.

Der Nachlass für gute Leistungen wird 2012 abgeschafft. Bis dahin gilt 25 % für die besten 30 % der Absolventen eines Jahrganges in der Regelstudienzeit, 20 % plus 1 Semester, 15 % plus 2 Semester

Stefanie

hallo andy,
vorab eine richtigstellung, bin kein experte nur interessierte.
Zu deinem problem kann ich auch leider nichts sagen,
wende dich ans zuständige bafögamt, die sollten es eigentlich wissen.
viel glück.
gruss roswitha

Weiß ich nicht