Eine Frage, darf das Bafög-Amt festlegen, in welchen Sätzen man eine Bafög-Überzahlung zurückzahlen muß? (Angebl. zu unrecht bezahltes Bafög; ob dem wirklich so ist, soll hier nicht Gegenstand der Frage sein, da auch bereits Zahlungen geleistet wurden, läßt sich daran wohl nichts mehr rütteln.) Eine Zahlung von bisher monatl. 25,- ist ihnen zu gering, sie soll „deutlich erhöht“ werden - was ist denn eine deutliche Erhöhung? 20 Prozent? Die Person wird demnächst arbeitslos sein, da ist dann eh nicht mehr viel Geld da… es muß ja auch machbar sein.
die Höhe der Ratenzahlung wird grundsätzlich vom Leistungsträger festgelegt. Allerdings sollte dieser schon Rücksicht auf die finanzielle Lage des Zahlungspflichtigen nehmen.
Das Ganze kommt daher, dass Ratenzahlungen eigentlich gar nicht vorgesehen sind, sondern ein reines Entgegenkommen der jeweiligen Behörde sind.
aber du kannst mit denen „verhandeln“. Wenn es nachvollziehbare Gründe gibt, später oder in kleineren Raten zu zahlen, werden die in der Regel zustimmen. Jedenfalls ist das meine Erfahrung.
Gruß
Peter
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