Bafögrückzahlung

Hallo,

auch auf die Gefahr hin auf taube Ohren zu stoßen, oder gar beschimpft zu werden:

Wie ist das, wenn man das Studium nicht geschafft hat?
Sprich drei Mal durch eine Prüfung gefallen ist;
Muß man dann trotzdem die Bafögraten zurückzahlen??

Und wenn man dann ein anderes Fach begonnen hat zu studieren und sich sein Geld selbst verdienen muß (da das Bafögamt ja nicht mehr zahlt) kann man da dann für immer von der weiteren Rückzahlungspflicht befreit werden??

Gruß
Ilona

Hallo Ilona,

auch auf die Gefahr hin auf taube Ohren zu stoßen, oder gar
beschimpft zu werden:

Nö, wieso? Ich hätte das auch gerne gehabt.

Wie ist das, wenn man das Studium nicht geschafft hat?
Sprich drei Mal durch eine Prüfung gefallen ist;
Muß man dann trotzdem die Bafögraten zurückzahlen??

Ja. Zu meiner Zeit, vor 20 Jahren, war der einzige Grund, von BAFöG-Raten befreit zu werden, wenn man zur Zeit der Rückzahlung wegen der Betreuung von Kindern (altersgrenze weiß ich gerade nicht) kein Geld verdient hat.

Und wenn man dann ein anderes Fach begonnen hat zu studieren
und sich sein Geld selbst verdienen muß (da das Bafögamt ja
nicht mehr zahlt) kann man da dann für immer von der weiteren
Rückzahlungspflicht befreit werden??

Nö, auch mein E-Technikstudium hat mich nach den Wirtschaftswissenschaften nicht von der Rückzahlungspflicht befreit.

Aber, hast Du schon versucht, für Wechsel des Studienfachs aus wichtigem Grund doch BAFöG fürs Zweitstudium zu kriegen. Wenn Du nicht zu lange gebraucht hast, um das Erststudium endggültig nicht zu bestehen, war damals zumindestens, mangelnde Begabung für selbiges, bewiesen durch das Nicht-Bestehen, durchaus ein wichtiger Grund.

Gruß, Karin

Hallo,

beschimpfen nicht…

Aber wundern, ob so einer Frage!

Was meinst du, wieviele BAFÖG empfangende"Scheinstudenten" es dann gäbe!

Du kommst nur drumherum, wenn du kein Einkommen hast!

Gruß
J.

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Was meinst du, wieviele BAFÖG empfangende"Scheinstudenten" es
dann gäbe!

Zustimmung.

Du kommst nur drumherum, wenn du kein Einkommen hast!

Korrektur: Wenn Du einfach so kein Einkommen hast, kannst Du die Zahlungen verschieben lassen (gegen Bescheinigung über den Grund des Nicht-Einkommens).

Ausfallen tun (bzw. taten vor ca. 15 Jahren) die Zahlungen nur, wenn der Grund des nicht vorhandenen Einkommens Betreuung von Kindern ist (war).

Gruß, Karin