Hallo,
Stimmt das, daß das Verwaltungsamt Köln nicht verpflichtet ist Mahnungen zu verschicken. Das heißt, daß man in Zahlungsrückstand gerät, auch wenn man keinerlei Mahnungen erhalten hat, da der Zahlungstermin kraft Gesetz schon feststeht.
Ilona
Hallo,
Stimmt das, daß das Verwaltungsamt Köln nicht verpflichtet ist Mahnungen zu verschicken. Das heißt, daß man in Zahlungsrückstand gerät, auch wenn man keinerlei Mahnungen erhalten hat, da der Zahlungstermin kraft Gesetz schon feststeht.
Ilona
Hallo Ilona,
ich nehme an Du zahlst Dein Bafög noch nicht zurück. Nach fünf Jahren (nach Abschluß Deines Studiums)erhälst Du zwei Bescheide vom Bundesverwaltungsamt (Achtung: Genau lesen und nachrechnen). Als Antwort auf diesen Bescheid mußt Du eine Einzugsermächtigung auf Dein Konto an das Amt senden.
Wenn Du zwischenzeitlich verzogen bist, wird eine saftige Gebühr für Deine Adressenermittlung erhoben.
Wenn Du Deiner Zahlung nicht nachkommst und ein Aufschub der Zahlung nicht in Frage kommt, bist automatisch in Verzug und es fallen sofort Zinsen (Höhe siehe Rückseite Bescheid kleingedrucktes) an. Aber die Rate von 200,- DM im Monat wird man wohl haben oder?
Christian