Bafög Elterneinkommen - Muss man evtl. aktualisieren?

Hallo

Angenommen, man hat studierende Kinder, die Bafög bekommen. Da muss man ja immer sein Einkommen aus dem Vor-Vorjahr angeben.

Angenommen, man würde aktuell mehr verdienen als damals: Muss man dann aktualisieren? Ich habe nichts darüber gefunden. - Oder ist das dadurch abgedeckt, dass man dann dem Kind aktuell (mehr) Unterhalt leisten muss und dieser dann beim Einkommen des Kindes angegeben werden muss?

Das Problem ist: Wie erfährt man, wie viel Unterhalt man seinem Kind leisten muss?
Oder kann man es einfach dem Bafög-Amt überlassen, so dass es ggf. zwei Jahre später den jetzt nicht gezahlten Unterhalt einfordert?

Viele Grüße

Hallo!

Das BAföG besagt ganz klar, daß nur das Einkommen des Vor-Vorjahrs zur Berechnung herangezogen wird (§24.1). Das hat den Vorteil, daß dann auch eine Steuererklärung, mit der das tatsächliche Netto-Einkommen belegt werden kann, bereits vorliegen sollte.

Wenn man dieses Jahr also mehr verdient, muss man übernächstes Jahr auch mehr Unterhalt zahlen. Wird das Kind nächstes Jahr schon fertig, hat man Glück gehabt.

Wenn man dieses Jahr allerdings wesentlich weniger verdient, so daß der Unterhalt schwer aufzubringen ist, kann man mit dem Formblatt 7 beantragen, das aktuelle Gehalt zur Berechnung heranzuziehen (§24.3). Dort steht wortwörtlich nur wesentlich niedriger, von mehr ist keine Rede.

Hallo sweber
Vielen Dank für die Antwort!