Hallo
Angenommen, man hat studierende Kinder, die Bafög bekommen. Da muss man ja immer sein Einkommen aus dem Vor-Vorjahr angeben.
Angenommen, man würde aktuell mehr verdienen als damals: Muss man dann aktualisieren? Ich habe nichts darüber gefunden. - Oder ist das dadurch abgedeckt, dass man dann dem Kind aktuell (mehr) Unterhalt leisten muss und dieser dann beim Einkommen des Kindes angegeben werden muss?
Das Problem ist: Wie erfährt man, wie viel Unterhalt man seinem Kind leisten muss?
Oder kann man es einfach dem Bafög-Amt überlassen, so dass es ggf. zwei Jahre später den jetzt nicht gezahlten Unterhalt einfordert?
Viele Grüße