Meine Tochter aus geschiedener Ehe ist 25 Jahre alt, hat einen eigenen Haushalt und arbeitet in ihrem erlernten Beruf als Hotelfachfrau.
Ich habe bis zum Abschluss ihrer Lehre (u. auch darüber hinaus) meine Unterhaltsverpflichtung erfüllt.
Jetzt möchte sie im nächsten Jahr für 2 Jahre eine Fachschule besuchen, die ihr (mit Sicherheit) eine bessere berufliche Fortkommenschance ermöglicht. Sie gibt dazu ihren derzeitigen Job auf.
Hat sie Anrecht auf Bafög oder muss ich und ihre Mutter dafür aufkommen? Gibt es da Einkommensgrenzen bei den Eltern oder ist das ganz und gar „ihre eigene Sache“.
Sicher möchte man sich als Vater gerne für eine gute Ausbildung seiner Tochter engagieren, aber meine Mittel sind ziemlich begrenzt:
Habe verschiedene Altersvorsorge-Formen (zB. Direktversicherung usw.) eingerichtet, aus denen ich auch vor Ablauf von 10 Jahren (bin 52 Jahre alt) nicht ohne größere Verluste herauskomme.
Kann meine Tochter ein Bafög beantragen (hat sie Chancen)???
Vom Prinzip her sind die Eltern nur für die abgeschlossene Erstausbildung verantwortlich und müssen auch für diese Aufkommen (kann bis vors Gericht gehen). Bei einer Zweitausbildung ist das das Problem des Betreffenden. Allerdings ist das ja eine schulische Ausbildung?! Nach 6 (?) Jahren „arbeiten gehen“ kann man elternunabhängiges Bafög beantragen. Wenn das der Fall ist, dürfte es gar kein Problem sein!!!
Deine Tochter kann BAFöG beantragen, das kann jeder.
Die Frage müß lauten, bekommt sie es auch!?
Es gilt erst einmal zu klären, ob Dein Einkommen und
das der Mutter die Verdienstgrenze überschreiten, bis
zu welcher Eure Tochter „elternabhängiges BAFöG“
erhalten kann. Die aktuelle Höhe und, wie sich das in
Eurem Fall errechnet, weiss ich leider nicht, das kannst
Du aber beim Sozialamt oder bei der zuständigen BAFöG-Stelle
erfragen.
Wenn Eure Tochter bereits 6 Jahre eigenen Verdienst
nachweisen kann, ist sie berechtigt,
„elternunabhängiges BAFöG“ zu beziehen.
Prinzipiell für Dich zur Information … Du bist als Elternteil
nur verpflichtet, mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes
für die Ausbildung aufzukommen. Mehr als eine Ausbildung musst
Du jedoch nicht finanzieren!
Deine Tochter hat zudem auch die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung
auf dem zweiten Bildungsweg zu machen. Sie kann dazu entweder
die Abendschule besuchen, oder aber ein Fernstudium machen.
Gruß cdis
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es gibt mehrere Arten von Bafög. Das „normale“ Bafög ist für Studenten und muss zur Hälfte zurückgezahlt werden. Zudem gibt es noch das Schüler-Bafög. Dafür gibt es andere Regelungen. Außerdem gibt es noch das Meister-Bafög http://www.meister-bafoeg.info/bafoeg_default.htm
Das könnte durchaus informativ sein…
Hier siehst du, welche Ausbildungen gefördert werden: http://www.meister-bafoeg.info/2_2_massnahme.htm
Der Höchstbetrag des Schüler-Bafögs liegt bei 562 Euro. Sie wird wahrscheinlich zwischen 443-507 Euro bekommen, plus einen kleinen Zuschuss für KV / PV. Das gilt natürlich nur, wenn sie entweder elternunabhängig gefördert wird oder ihre Eltern wirklich wenig verdienen. Laut BGB müssen die Eltern nur eine Ausbildung finanzieren, das Bafög-Gesetz sieht das aber etwas anders, so dass man immer einen gesonderten Antrag stellen muss. Hat deine Tochter allerdings schon lange genug (6 Jahre oder entsprechend ähnlich) gearbeitet, bekommt sie ohne euren Einkommensnachweis elternunabhängiges Bafög.
Hat sie Anrecht auf Bafög oder muss ich und ihre Mutter dafür
aufkommen? Gibt es da Einkommensgrenzen bei den Eltern oder
ist das ganz und gar „ihre eigene Sache“.
Beim Schüler-Bafög gibt es Einkommensgrenzen (sofern sie nicht elternunabhängig gefördert wird), beim Meister-Bafög nicht.
Kann meine Tochter ein Bafög beantragen (hat sie Chancen)???
Man sollte es immer versuchen! Verrate uns doch mal, um welche Ausbildung es sich genau handelt, vielleicht können wir dann sagen, ob es unter das Schüler-Bafög oder unter das Meister-Bafög fällt.