Hallo, ein junger Mann (Schüler Fachschule, 18 J.) mit Anspruch auf Schüler-Bafög wohnt bei seiner Mutter, die Rentnerin ist und zusätzlich ALGII (Sozialgeld) bekommt. Nun wir bei der Berechnung des Bedarfs die Hälfte des Mietanteils (inkl. NK usw.) dem Bedarf des Schülers zugerechnet. Allerdings bekommt er nur Schüler-Bafög in geringere Höhe, weil er im Haushalt der Mutter wohnt. Dadurch rutscht er wieder ins Sozialgeld. Hat in so einem Fall der Schüler nicht Anspruch auf das höhere Bafög, bzw. kann er einen Mietkostenzuschuss beantragen? Die Könsequenz daraus wäre nämlich, dass sowohl der Schüler aus dem ALGII herausfällt, als auch die Mutter. Wer kennt sich bei diesen Themen richtig gut aus und kann ggfs. auch Urteile anführen?
Hallo
Soweit ich hier im folgenden Link sehen kann, kann man sowohl Schüler-Bafög als auch Alg II (nach Bedarf) bekommen.
Eine andere Idee (falls man da keine Kosten für die Wohnung kriegt) wäre, dass er nicht bei der Mutter wohnen kann, da diese ja die Wohnung gar nicht finanzieren kann. Die Mutter kann ja nur die halbe Wohnung mieten. Und in dieser halben Wohnung wohnt sie selber, da ist für ihn kein Platz.
Auf jeden Fall würde ich schon mal sofort Widerspruch gegen den Alg II Bescheid einlegen, der nur die halbe Wohnung berücksichtigt, falls es noch geht.
Viele Grüße
Ein Rechtsanwalt der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat …
Hallo,
beim Jobcenter gezielt ergänzende Leistungen nach § 27 Abs. 3 SGB II beantragen:
5. Ergänzende Leistungen für die Kosten der Unterkunft
Ausschließlich bei den Eltern wohnende Studierende, deren Bedarf für die Miete durch den Mietzuschuss zum BAföG in Höhe von 49 € nicht gedeckt ist, erhalten ergänzende Leistungen nach § 27 Abs. 3 SGB II.
Quelle:
http://www.studentenwerk-halle.de/bafoeg/arbeitslosengeld-ii/
Sonst gezielt beim Schulamt der Stadt oder einer Arbeitslosenberatungsstelle vor Ort erkundigen.
Gruß
RHW