Hallo,
Ich bin gerade dabei einen Antrag auf Bafög auszufüllen. Nun bin ich mir aber nicht so sicher, was eigentlich alles als Vermögenswerte im Sinne des Bafögs gilt. Geht mein Computer und mein Handy mit in den Vermögenswert ein oder sind diese davon ausgenommen ?
die Eingabe von „vermögenswerte bafög“ in eine Suchmaschine (Zaunpfahl!) ergab:
-kurz: „Haushaltsgegenstände zählen nicht zum Vermögen.“
-lang: „Nicht zum Vermögen zählen Haushaltsgegenstände, also z. B. Möbel, Haushaltsgeräte, Wäsche und Geschirr, aber auch Musikinstrumente, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Geräte der elektronischen Kommunikation (Handy, Smartphone etc.).“