Bafögantrag

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich beim Bafög-Antrag für meinen studierenden Sohn auch den Minijob meiner Frau angeben muss oder, wie in der Steuererklärung, dieser wegen Pauschalverteuerung einfach unter den Tisch fällt? und, falls ich ihn angeben muss, wo ich die Zahlen für den Antrag (Brutto, gezahlte Steuern, Übungsleiterpauschale abziehen) her bekomme bzw. wo ich das im Antrag eintragen muss?
Anmerkung: meine Frau arbeitet als Betreuerin in einer Grundschule, ich habe meine Steuererklärung für 2016 und 2017 noch nicht abgegeben.
Gruß
Spora Disch

Hi,

nun ja, Einkommen im Sinne des BAföG kannst du nicht mit der Steuererklärung vergleichen, denn bei der Steuererklärung geht es darum, ob noch Steuern bezahlt werden müssen (was eben bei der Pauschalversteuerung entfällt), und beim BAföG-Antrag geht es darum, ob ein Anspruch besteht oder nicht, das hat nur indirekt mit gezahlten Steuern zu tun.

Offensichtlich müssen beide Elternteile dieses Formular ausfüllen (oder man kann Mutter UND Vater ankreuzen, das müsste das BAföG-Amt aber sagen können):

Auf S. 3 in Zeile 65 steht z. B. „Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung (Mini-Job)“ und es geht um den Bruttobetrag

Dazu steht auch irgendwas auf S. 2, Zeilen 54-56 (2016 ist irrelevant, nur 2017 ist wichtig).

Nach Seite 4 des Formblatts gibt es übrigens auch noch etliche Erläuterungen, die darfst du auch lesen. :wink:

Gruß
Christa

Ich hab den Mist ungefähr hundertmal gelesen für meine eigene Seite und das dabei nicht gesehen auf der Seite für meine Frau. Ich brauche eine andere Brille. Oder weniger Ablenkung.

DANKE!

Vielleicht musst du sie nur putzen??

BITTE!

(falls die Brille noch nicht ok ist ;-))
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Naja, genau genommen hätte ich mich vor allem mal besser konzentrieren sollen.
Fällt mir nur grad nicht so leicht. Ist halt nicht die einzige Baustelle.