Hi!
Nur zur Info, da es recht aktuell ist:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Das Urteil im Volltext habe ich allerdings noch nicht gefunden.
VG
Guido
Hi!
Nur zur Info, da es recht aktuell ist:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Das Urteil im Volltext habe ich allerdings noch nicht gefunden.
VG
Guido
Hallo Guido,
das ist z. Zt. auch nicht zu finden, da es noch nicht vom BAG veröffentlicht wurde. Das dauert beim BAG idR 3-5 Wochen.
Außerdem ist die Rechtslage sowieso noch nicht eindeutig geklärt. Die gesamte Gemeinde wartet darauf, ob die Angelegenheit nicht doch wieder beim EuGH landet. Dies bezieht sich auf den Teil des Urlaubs, der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgeht. Das LAG Düsseldorf inder dem Eugh vorgelegten Causa und in der Folge das BAG beziehen das EuGH-Urteil nur auf den gesetzlichen Mindestanspruch von 4 Wochen. In seinem eigentlichen Urteilspruch (nach Nr. 62) redet der EuGH nur von „Jahresurlaub“ und nicht von „Mindesturlaub“.
Hier ist zumindest noch mal das EuGH-Urteil im Volltext:
http://blog.felser.de/wp-content/uploads/2009/01/eug…
Was in Deutschland auch noch nicht überall so angekommen ist, ist die Tatsache, daß der EuGH in Nr. 41ff ausgeführt hat, daß der Urlaub auch entsteht, wenn der AN das ganze Kalenderjahr krank war und somit auch noch u. U. Jahre später (z. B. bei befristeter EU-Rente) zu gewähren oder ggfs. zu vergüten ist.
&Tschüß
Wolfgang