Bagatellgrenze für Einnahmen? Liebhaberei?

Hallo Wissende,

mal angenommen, man hat seine Hausarbeiten aus der Uni veröffentlicht, und nun tröpfeln da so Tantiemen ein. Gibt es dafür eigentlich eine Bagatellgrenze, oder muss man das vom ersten Euro an versteuern?

Und wenn man auch Ausgaben hat, die im Zusammenhang mit diesen Hausarbeiten stehen - sollte man diese dann angeben? Oder erst, wenn die Einnahmen einmal höher sind?

Da war doch etwas mit „Liebhaberei“ und „fehlender Gewinnerzielungsabsicht“. Einerseits. Andererseits weiß man natürlich vorher nicht, wie oft man so eine veröffentlichte Hausarbeit denn verkauft - die Unkosten bleiben gleich.

Es würde sich z.B. um Kopierkosten für Archivunterlagen handeln, um Bücher zum Thema, aber auch um Reisekosten für eine in Zukunft geplante Arbeit (Hausarbeit bzw. Buch), für die jetzt natürlich noch keine Einnahmen anfallen.

Ich glaube ich schau mal, was genau der Konz zu diesem Thema zu sagen hatte. Aber vielleicht könnt ihr mir ja auch sagen, wie man mit diesen Dingen steuerlich am besten umgehen sollte.

Schöne Grüße

Petra

=HALLO()

Ich glaube ich schau mal, was genau der Konz zu diesem Thema
zu sagen hatte. Aber vielleicht könnt ihr mir ja auch sagen,
wie man mit diesen Dingen steuerlich am besten umgehen sollte.

Also was nun? Konz oder Forum?

mal angenommen, man hat seine Hausarbeiten aus der Uni
veröffentlicht, und nun tröpfeln da so Tantiemen ein. Gibt es
dafür eigentlich eine Bagatellgrenze, oder muss man das vom
ersten Euro an versteuern?

es gibt keinen Freibetrag und keine Freigrenze ür Einkünfte aus selbständiger Abeit (um die es sich hier handeln dürfte).

=TSCHÜSS()