In einem Miethaus war ein Aushang von Kabel Deutschland, indem mitgeteilt wurde, dass in einer Woche die TV-Technick hochgerüstet und Breitbandkabel verlegt werden soll. Dieser Aushang wurde einen Tag vor meinem 3-wöchigen Auslandsaufenthalt veröffentlicht. Leider konnte ich zum gewünschten Termin keinen Zugang zu meiner Wohung gewährleisten. Sofort meldete ich mich bei Kabel Deutschland und bat um einen Ersatztermin.
Diesem Ersatztermin wurde zugestimmt. Nach getaner Arbeit erhielt ich nun eine Rechnung.
Nun habe ich ein paar Fragen und hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt:
1.Ist die Verlegung von Breitbandkabel durch die ganze Wohnung wirklich eine Bagatellmaßnahme? Zu mir in eine 1-Raumwohung kamen 3 Arbeiter, die eine Stunde hier gearbeitet haben.
2.Fallen Kosten für diesen Ersatztermin für mich an? Bei einem Miethaus mit 42 Wohneinheiten und nur einer Woche Ankündigungsfrist muss doch von verhinderten Vermietern ausgegangen werden und ein Ersatztermin sollte da kein großes Problem darstellen.
Ich würde mich wirklich freuen, wenn Ihr einen Rat für mich habt! Sehr toll würde ich es finden, wenn Ihr auch irgendwelche Gesetzesgrundlagen parat habt (neben § 554 BGB).
mit dem genannten Problem kenne ich mich leider
nicht aus. Ich kann nur empfehlen sich mit der Rechnung
direkt an den Vermieter zu wenden und die Sachlage
dort zu klären. (Bei 42 Wohnungen gehe ich mal von einer
Hausverwaltung oder Wohnungsgesellschaft aus).
Ansonsten hoffe ich, dass es etwas paragraphenfestere Experten gibt. Ich bin kein Rechtsanwalt sondern nur Laie.
Kabel Deutschland kann von Ihnen nicht verlangen zu einem bestimmten Termin in Ihrer Wohnung zu sein. Da Sie rechtzeitig um einen Ersatztermin gebeten haben, kann Ihnen dies nicht in Rechnung gestellt werden.
Bei Mietwohnungen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Verlegung des Breitbandkabels überhaupt vom Mieter zu bezahlen ist. Schließlich werden Sie das Kabel ja auch bei Auszug nicht mitnehmen können.
Diese Verlegung wurde vermutlich von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und ist auch von den Eigentümern zu bezahlen. Zwar dürfen die Kosten für den monatlichen Kabelanschluss auf den Mieter umgelegt werden, allerdings nicht die Kosten für die Bereitstellung (soweit mir bekannt ist), es sei denn Sie haben explizit darum gebeten oder zugestimmt die Kosten zu übernehmen.
Sollte dies der Fall sein, muss es dennoch für solche Arbeiten einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot geben. Dieses Angebot müsste die Kosten für die Verlegung von Breitbandkabel in die 42 Wohnungen enthalten. Diese werden dann von der Eigentümerverwaltung auf die einzelnen Besitzer umgelegt, daher wundere ich mich, dass Sie direkt eine Rechnung von Kabel Deutschland bekommen haben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen bis dahin helfen, leider fehlen mir für eine bessere Antwort noch einige Hintergrundinfos.
vielen Dank für die ganzen Infos. Ich hatte mich darüber auch schon gewundert, dass ja die Firma dann zweimal abrechnet, einmal bei mir und einmal beim Vermieter/Eigentümerverwaltung. Das stimmt, es war nicht mein persönlicher Auftrag, dass das Breitbandkabel verlegt werden sollte.
Mal sehen wie die Sache weiter geht, bis jetzt gibt es aber noch nix Neues.